Mit dem Update im August 2020 (Version 2020.07) beginnen die Arbeiten für die Revision der Quellensteuer. Das neue Bundesgesetz tritt am 1. Januar 2021 in Kraft und regelt die Grundlagen für die Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens neu.
Unter anderem hat die Revision eine schweizweit einheitliche Berechnung der Quellensteuern zur Folge. Ab 1. Januar 2021 gibt es neu zwei Berechnungsmodelle: Das Jahresmodell in den Kantonen Fribourg, Genf, Tessin, Waadt und Wallis und das Monatsmodell in den übrigen Kantonen. Die Berechnung der Quellensteuer wird innerhalb von Kantonen im Monats- bzw. Jahresmodell einheitlich definiert.
Die vorbereitenden Arbeiten zur Integration dieser Anpassungen finden mehrheitlich im Hintergrund statt, weshalb Sie bei diesem Update noch keine Veränderungen in der Software wahrnehmen.