Quellensteuer Harmonisierung 2021
Mit der Version 2021.0 werden alle notwendigen Anpassungen für das revidierte Quellensteuergesetz ausgeliefert. Die Harmonisierung der Quellensteuer tritt am 1. Januar 2021 in Kraft und hat unter anderem zum Ziel, die Berechnung im Monats- und Jahresmodell einheitlich zwischen den entsprechenden Kantonen zu regeln.
Die wichtigsten Neuerungen sind:
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Quellensteuerpflichtiges Einkommen wird einheitlich definiert
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Neu gibt es zwei Berechnungsmodelle für die Kantone (Monatsmodell und Jahresmodell)
Monatsmodell:
Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Jura, Luzern, Neuenburg, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug, Zürich
Jahresmodell:
Freiburg, Genf, Tessin, Waadt, Wallis -
Die Anwendung für die Tarifcodes wurde vereinheitlicht
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Für den Mitarbeiter können weitere Anstellungen erfasst werden
Lohnabrechnungen für mehrere Monate einfacher generieren
Wir freuen uns Ihnen mitzuteilen, dass wir den Customer Voice Wunsch mit den meisten Stimmen umsetzen konnten.
Neu haben Sie die Möglichkeit, Lohnabrechnungen für mehrere Monate gleichzeitig zu generieren und abzuspeichern. So sparen Sie Zeit und können zusammengehörende Lohnabrechnungen in einer Datei abspeichern.
Vaterschaftsurlaub
Am 27. September 2020 hat das Schweizer Stimmvolk dem “Vaterschaftsurlaub” zugestimmt. Die Gesetzesänderung tritt ab 1. Januar 2021 in Kraft. Profitieren können alle Väter von Kindern, die nach dem 31. Dezember 2020 geboren wurden. Die Finanzierung vom Vaterschaftsurlaub wird wie die Mutterschaftsentschädigung über die Erwerbsersatzordnung (EO) finanziert. Die Entschädigung für den Vaterschaftsurlaub beträgt 80% des durchschnittlichen Erwerbseinkommens (max. 196 Franken pro Tag).
Da die Abrechnung vom Vater- und Muttterschaftsurlaub identisch ist, wurden die dazugehörigen Lohnarten und Firmenzusatzdaten in Infoniqa ONE Start angepasst.