Grenzgänger
Weil es nicht nur «klassische» Grenzgänger gibt, wurde der Grenzgänger vom Feld Ausweis/Bewilligung getrennt und ein neues Feld geschaffen:
Es ist nun möglich, bei folgenden Ausweis/Bewilligung den Wert Grenzgänger zu setzen:
- B – JahresaufenthalterInnen
- G – Grenzgänger …
- Andere (nicht Schweizer)
Aktuell werden diese Werte für die folgenden beiden Länder benötigt:
Italien neu muss das Grenzgänger-Datum, der Geburtsort/Geburtsstaat und die Italienische Steuernummer angegeben werden
Frankreich Sondervereinbarung – gilt für die Kantone BE, SO, BS, BL, VD, VS, NE, JU
Migration auf Version 2026 AU2
Das neue Feld Grenzgänger Frankreich und Italien werden durch die Migration automatisch abgefüllt. Es müssen aber trotzdem alle QST-pflichtigen Mitarbeiter durchgegangen und kontrolliert werden; das Feld Grenzgänger muss für Italien und Frankreich gesetzt sein, für die Länder Deutschland und Österreich ist es (noch) nicht nötig.
Wichtige Anpassung für Nachzahlungen an QST-pflichtige Mitarbeiter
Lohnnachzahlungen an QST‑pflichtige Personen (CH)
Bei quellensteuerpflichtigen Mitarbeitenden ist bei Lohnnachzahlungen entscheidend, ob die Nachzahlung bei Austritt bereits bekannt und berechenbar war oder erst nachträglich bekannt wird. Das kann den satzbestimmenden Lohn beeinflussen:
- Bekannt/bezifferbar bei Austritt: Die Nachzahlung wird grundsätzlich dem Austritts-/letzten Abrechnungsmonat bzw. dem ordentlichen Beschäftigungszeitraum zugeordnet (Behandlung wie „normaler“ Lohnbestandteil bis Austritt).
- Unbekannt bei Austritt (Anspruch/Umfang erst später klar): Die Nachzahlung wird in der Regel im Zeitpunkt der Auszahlung abgerechnet (nachträgliche Zahlung nach Austritt).
Anpassung im ONE 50 Lohn
- Reservelohncode erfassen
- Menü - Bearbeiten - Stammdaten - Firmenstamm
- Register: Reserve Lohncodes
- Beim nächsten leeren Eintrag folgende Werte erfassen:
- Bezeichnung: Nachzahlung Leistungsanspruch
- Code0: Keine Nachzahlung
- Code1 :Bei Austritt unbekannt
- Code2 :Bei Austritt bekannt
- Lohnart 310 anpassen
- Menü - Bearbeiten - Stammdaten - Lohnartenstamm
- Lohnart 310 öffenn
- Lohncodesteuerung wie folge anpassen:
- Nach Bedarf die Mutation beim entsprechenden Mitarbeiter im Personalstamm vornehmen
- Menü - Bearbeiten - Stammdaten - Personalstamm
- Mitarbeiter wählen und ins Register "Lohncodes" wechseln
Italienische Steuernummer - Grenzgänger
Die italienische Steuernummer ist Relevant für italienische Grenzgänger, welche in den Kantonen TI, GR und VS arbeiten.
Falls die ital. Steuernummer bei der Berechnung noch nicht erfasst war, müssen die Lohnläufe nochmal neu berechnet und in die Jahresdatei verbucht werden. Befolgen Sie dazu folgende Schritte.
Um nicht alle Lohnläufe komplett neu erstellen zu müssen, empfehlen wir folgendes:
- Kopieren Sie den Mandant
- Lesen Sie in der Kopie den gewünschten Monat als neuen Stand ein
- Fügen Sie bei den entsprechenden Mitarbeitern die ital. Steuernummer ein.
- Berechnen Sie die italienischen Grenzgänger neu
- Verbuchen Sie den Monat in die Jahresdatei
- Anschliessend kann dieser Monat übermittelt werden