Datenmigration für QST-Übermittlung
Für die Übermittlung der Quellensteuer ab dem aktuellen Stand Ihres Lohnmandanten, beachten Sie bitte die Anleitung QST relevante Themen.
Falls Sie die Quellensteuer für die Monate Jan - Mar 26 nachträglich übermitteln möchten, sollten Sie folgendes beachten.
Variante 1: Der Mandant 2026 wurde mit Version 2026.1 erstellt und die quellensteuerrelevanten Lohnarten wurden vor dem Januarlohnlauf mit dem Datenmandant 2026 abgeglichen.
In diesem Fall können die Monate Jan bis März übermittelt werden. Wählen Sie dazu im Transmitter einfach den entsprechenden Monat.
Variante 2: Der Mandant 2026 wurde mit Version 2026.0 oder 2025.x erstellt oder die Lohnarten wurden nicht vor dem Januarlohnlauf aktualisiert.
Falls Sie trotzdem die Vormonate nachträglich mit Swissdec 5 übermitteln möchten, müssen die Löhne neu berechnet werden.
Um nicht alle Lohnläufe komplett neu erstellen zu müssen, empfehlen wir folgendes:
- Kopieren Sie den Mandant
- Lesen Sie in der Kopie den gewünschten Monat als neuen Stand ein
- Führen Sie den Lohnartenabgleich aus (siehe Lohnarten-Abgleich für das Abrechnungsjahr 2026 )
- Berechnen Sie die quellensteuerpflichtigen Mitarbeiter neu
- Verbuchen Sie den Monat in die Jahresdatei
- Anschliessend kann dieser Monat übermittelt werden
Danach arbeiten Sie im Originalmandant weiter für die kommenden Monate.
AUSNAHME: Sollten Sie Mitarbeiter haben, welche die Quellensteuer im Jahresmodell abrechnen (Kantone VD, VS, GE, FR, TI), dürfen die Lohnarten nicht unter dem Jahr aktualisiert werden. Ansonsten stimmt die Berechnung nicht mehr. In dem Fall muss zwingend nochmal der komplette Mandant ab Januar mit den aktuellen Lohnarten neu berechnet werden .
Variante 3: Der Mandant 2026 wurde in der Version 2024.x oder älter erstellt.
In dem Fall müsste beim Update ein Zwischenschritt über die Version 2025.2 gemacht werden, bevor man den Mandant in Version 2026 öffnet.
Anschliessend Vorgehen gemäss Variante 2.