Berechnungsmodell der Kantone
Das Berechnungsmodell pro Kanton kann unter Quellensteuer-Kantone hinterlegt werden. Sollte in der Zukunft ein Kanton das Modell wechseln, kann die Anpassung hier vorgenommen werden.
Stellen Sie sicher, dass die Berechnungsmodelle für die jeweiligen Kantone korrekt eingerichtet sind.
Personen mit weiteren Beschäftigungen
Mitarbeiter, die einer weiteren Erwerbstätigkeit nachgehen oder eine Ersatzeinkunft beziehen, müssen diese ab dem 1. Januar 2021 angeben. Diese Informationen müssen im Tab «Quellensteuer» der Personalstammdaten erfasst sein, damit die Quellensteuer korrekt berechnet werden kann.
Neu fällt der Tarif D und O, welcher bisher für Nebenerwerb angewendet wurde, weg. Ab dem 01.01.2021 müssen quellensteuerpflichtige Arbeitnehmer, die mehreren Teilzeitanstellungen nachgehen oder zusätzliche Ersatzeinkünfte erzielen, ihren Gesamtbeschäftigungsgrad offenlegen.
Der Tarif Nebenerwerb («D» und «O») fallen ab 01.01.2021 weg. Diese erhalten einen «normalen» Tarif (Bsp. A0N).
Auskunftspflicht über weitere Erwerbstätigkeiten/Ersatzeinkünfte
Der Arbeitgeber muss in solchen Fällen das satzbestimmende Einkommen wie folgt berechnen:
-
Ist der Gesamtbeschäftigungsgrad des Arbeitnehmers (inkl. Ersatzeinkünfte) bekannt, wird der satzbestimmende Lohn entsprechend des Beschäftigungsgrades berechnet.
Arbeitgeber |
Beschäftigungsgrad |
Bruttolohn |
Berechnung |
Satzbestimmender Lohn |
---|---|---|---|---|
A |
50% |
5000 |
5000:50*80 |
8000 |
B |
30% |
unbekannt |
- |
- |
-
Sind die Gesamteinkünfte des quellensteuerpflichtigen Arbeitnehmers bekannt, wird der satzbestimmenden Lohn gemäss seines tatsächlichen Gesamtbruttoeinkommens berechnet.
Arbeitgeber |
Beschäftigungsgrad |
Bruttolohn |
Berechnung |
Satzbestimmender Lohn |
---|---|---|---|---|
A |
50% |
5000 |
5000 + 1500 |
6500 |
B |
20 |
1500 |
|
|
-
Kennt er den effektiven Gesamtbeschäftigungsgrad des Arbeitnehmers nicht, wird auf einen Beschäftigungsgrad von 100 Prozent umgerechnet.
Arbeitgeber |
Beschäftigungsgrad |
Bruttolohn |
Umrechnung |
Satzbestimmender Lohn |
---|---|---|---|---|
A |
50% |
5000 |
5000 ÷ 50 x 100 |
10000 |
B |
unbekannt |
unbekannt |
- |
- |
Da in diesem Fall weder der Gesamtbeschäftigungsgrad noch das Gesamtbrutto-Einkommen der weiteren Anstellung bekannt ist und der Gesamtbeschäftigungsgrad nicht bestimmt werden kann, wird hier der Medianlohn gemäss QST-Tariffile angewendet.
Ist der Medianlohn aus dem QST-Tariffile höher als der berechnete satzbestimmender Lohn, so wird der Medianlohn anstelle des satzbestimmenden Lohns für die Tarifermittlung angewendet.
Lohnarten, Lohnbasen und Pflichtigkeiten
Lohnarten, Lohnbasen und Pflichtigkeiten der QST importieren
Mit der Funktion «ps_load_qst» werden die Lohnarten, Lohnbasen und Pflichtigkeiten für die Quellensteuer 2021 in den Mandanten importiert. Diese Funktion kann pro Mandanten nur einmal ausgeführt werden. Die Funktion prüft automatisch, ob die Lohnarten, Lohnbasen und Pflichtigkeiten schon mal importiert wurden. Ist dies der Fall, wird nichts importiert.
Vorgang:
Funktion «ps_load_qst» auf der entsprechende DB für den gewünschten Mandant ausführen. Hier muss darauf geachtet werden, dass die Funktion mit dem User Infoniqa ONE 200Admin oder mit einem User mit den entsprechenden Rechten ausgeführt wird.
Lohnarten, Lohnbasen und Pflichtigkeiten der QST aktualisieren
Das Hinzufügen neuer Quellensteuerlohnarten (mit Präfix «QST-») und das Aktualisieren der Lohnartenformel von Quellensteuerlohnarten wird mit der Funktion «ps_upd_qst» vorgenommen.
Bis Version 2021 SP3 |
Ab Version 2021 SP4 |
---|---|
Nach dem Upgrade auf die nächsthöhere Version muss die Funktion «ps_upd_qst» manuell auf der Datenbank für jeden einzelnen Mandanten vorgenommen werden. |
Beim Upgrade auf die nächsthöhere Version wird die Funktion «ps_upd_qst» automatisch für alle Mandanten ausgeführt. Beim Upgrade auf die Version 2021 SP4 wird die Funktion «ps_upd_qst» automatisch für alle Mandanten ausgeführt. Falls Änderungen vorgenommen werden, werden diese in den Versinosnotes publiziert. |
Nach der Aktualisierung wird die alte Formel mit der Gültigkeit 01.01.2020 – 01.01.2020 abgeschlossen. Und die neue Formel mit der Gültigkeit ab 01.01.2021 erstellt.
Vorgang:
Funktion «ps_upd_qst» auf der entsprechende DB für den gewünschten Mandant ausführen. Hier muss darauf geachtet werden, dass die Funktion mit dem User Infoniqa ONE 200Admin oder mit einem User mit den entsprechenden Rechten ausgeführt wird.
Lohnarten
Für die Quellensteuer 2021 wurden neu Lohnarten mit dem Präfix «QST-» eingeführt. Diese Lohnarten haben keine nummerische Lohnarten-Nummer.
Lohnart |
Typ |
Beschreibung |
Monatsmodell |
Jahresmodell |
---|---|---|---|---|
QST-AT-CH |
Zuweisungslohnart |
Mit dieser Lohnart werden die Arbeitstage in der Schweiz erfasst. Dem Mitarbeiter muss diese Lohnart zugewiesen werden, wenn der Mitarbeiter auch im Ausland beschäftigt ist. |
X |
X |
QST-AT-EFF |
Zuweisungslohnart |
Diese Lohnart ermittelt autom. für jeden Lohnlauf die effektiven Arbeitstage in der Schweiz. Dem Mitarbeiter muss diese Lohnart zugewiesen werden, wenn der Mitarbeiter auch im Ausland beschäftigt ist. |
X |
X |
QST-BETRAG |
Berechnungslohnart |
Quellensteuerbetrag
Die bisherige Lohnart «7000» für den QST-Abzug wird ab dem 01.01.2021 mit der neuen Lohnart «QST-Betrag» abgelöst |
X |
X |
QST-LOHN |
Berechnungslohnart |
Total aller quellensteuerpflichtigen Lohnarten des aktuellen Monats, keine Berücksichtigung von früheren Monaten
Die Angabe zur Auslandstage wirkt sich auf den Qst-Lohn aus (nur ein Teil wird besteuert) |
X |
X |
QST-SB-LOJ |
Berechnungslohnart |
Satzbestimmendes Jahreseinkommen |
|
X |
QST-SB-LOH |
Berechnungslohnart |
Satzbestimmendes Monatseinkommen |
X |
X |
QST-SB-PER |
Berechnungslohnart |
Total aller regelmässigen Einkünfte im aktuellen Monat. Falls mehrere Beschäftigungen vorhanden: Ergebnis dividiert durch BG und multipliziert mit BG-Total. |
X |
X |
SV-TAGE |
Berechnungslohnart |
Anzahl Sozialversicherungstage im aktuellen Monat. |
X |
X |
QST-BG |
Berechnungslohnart |
Beschäftigungsgrad |
x |
x |
QST-GBG |
Berechnungslohnart |
Gesamtbeschäftigungsgrad |
x |
x |
Lohnart-Stundenlohn
Standardmässig ist die Stundenlohn-Lohnart 1100 für die Berechnung mit Stundenlöhner implementiert.
Aperiodische und Periodische Lohnarten
Ab dem 01.01.2021 müssen die verschiedenen Lohnbestandteile in den beiden Kategorien «periodische Lohnbestandteile» und «aperiodische Lohnbestandteile» unterschieden werden. Ob eine Lohnart periodisch oder aperiodisch ist, kann durch die Basenzuteilung definiert werden.
Nur die aperiodischen Lohnarten müssen explizit mit der Zuteilung der Lohnbase «QST-SB-APER» definiert werden. Lohnarten ohne Zuteilung der Lohnbase «QST-SB-APER» sind periodische Lohnarten.
Die Lohnbase «QST-SB-PER» darf keiner Lohnarten zugeteilt werden. Diese Lohnbase darf nur für die gleichnamige Lohnart «QST-SB-PER» zugeteilt werden.
Periodische Lohnbestandteile
Die regelmässigen Lohnbestandteile wie Monatslohn, Stundenlohn, Kinderzulagen, 13. Monatslohn, Privatanteil Geschäftsauto usw., werden mit den periodischen Lohnarten abgebildet.
Aperiodische Lohnbestandteile
Die aperiodischen Lohnarten bilden folgende Lohnanteile ab:
einmaliger Bonus, Dienstaltersgeschenk, Abgangsentschädigung, Entschädigungen von nicht bezogenen Ferienguthaben, Überzeitentschädigungen, Ferienguthaben, Dienstalterszulagen, Prämien, Verwaltungsratshonorare, Abgangsentschädigungen, Gratifikationen, geldwerte Vorteile aus Mitarbeiterbeteiligungen
Lohnarten, die auf dem Lohnausweis auf der Ziffer 3, 4 oder 5 ausgewiesen werden, gelten generell als „Aperiodisch“. Mehr Informationen sind in der Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises RZ 27 zu entnehmen.
Im Ausland geleistete Arbeitstage
Die im Ausland geleisteten Arbeitstage werden für den Quellensteuerlohn ausgeschieden, wenn die quellensteuerpflichtige Person in die betroffene Kategorie, wie im Kreisschreiben Nr. 45, Kapitel 6.7 beschrieben, fällt.
Für die Quellensteuerberechnung müssen deshalb die gearbeiteten Arbeitstage in der Schweiz ermittelt und erfasst werden. Die für die Quellenbesteuerung massgebenden schweizerischen Arbeitstage sind dabei in der Regel durch Subtraktion der ausländischen Arbeitstage vom Total von 20 Arbeitstagen pro Monat bzw. vom Total von 240 Arbeitstagen pro Jahr zu ermitteln.
Die in der Schweiz gearbeiteten Arbeitstage ermittelt sich wie folgt:
Arbeitstage in der Schweiz = 20 Tage – effektive Arbeitstage im Ausland
Für diese Mitarbeiter müssen die beiden Lohnarten «QST-AT-CH» und «QST-AT-EFF» zugewiesen werden (Lohnverarbeitung – Lohndaten – Zuteilung). Die Zuteilung der beiden Lohnarten kann auch über ein vordefiniertes Lohnartenset vorgenommen werden.
Die ermittelten Arbeitstage in der Schweiz werden in der Lohnart «QST-AT-CH» für den Mitarbeiter erfasst.
Lohnbasen
Für die Quellensteuer 2021 wurden neue Lohnbasen mit dem Präfix „QST-“ eingeführt.
Lohnbase |
Beschreibung |
Monatsmodell |
Jahresmodell |
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QST-SB-Periodisch |
Bezugsgruppe für die Lohnart "QST-SB-PER" Achtung: darf zu keinen anderen Lohnarten zugewiesen werden. |
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QST-SB-Aperiodisch |
Bezugsgruppe für die aperiodischen/unregelmässigen Lohnarten. Also Lohnleistungen die der Mitarbeiter nicht regelmässig bekommt. |
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QST-PFL-JAHR |
Bezugsgruppe für die Lohnleistungen wie 13. Monatslohn, Bonus usw. |
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QST-PFL-VJAHR |
Bezugsgruppe für die Lohnleistungen im Vorjahr |
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QST-SB-Lohn |
Die Angaben zu “Weitere Beschäftigungen” haben einen Einfluss auf den “Satzbestimmenden Lohn”. Siehe Abschnitt “Personen mit weiteren Beschäftigungen” |
QST-SB-periodisch dividiert durch SV Tage und multipliziert mit 30 Tagen (QST-Tage) und QST-SB 13. Monatslohn sowie QST-SB aperiodisch addiert |
QST-SB-Lohn-Jahr durch 12 dividieren |
Nachzahlung Austrittsmonat |
Leistungsanspruch mit dem Austritt |
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Nachzahlung Auszahlungsmonat |
(QST-NACHZ-AZ) |
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Mit der Quellensteuer 2021 wurde die dynamischen Lohnbasen im Infoniqa ONE 200 Personal eingeführt. Die dynamischen Lohnbasen ermöglicht die Berechnung des Jahresausgleiches im Jahresmodell sowie das Handling mit den Tarifänderungen bei der Berechnung der Quellensteuer
Bei einem Tarifwechsel wird automatisch eine QST LOHN Base pro Tarifcode erstellt. Diese dynamische Lohnbasen wird in der Datenbank geführt und wird in der Applikation nicht angezeigt.
Lohnbase |
Beschreibung |
Monatsmodell |
Jahresmodell |
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QST-SATZ |
Der anhand des QST-SB-Lohnes und des anwendbaren QST-Tarifcodes ermittelte Prozentsatz gemäss kantonalem QST-Tarif |
X |
X |
QST-TOT-Tarifcode |
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Total aller QST-Beträge des aktuellen Monats |
QST-AUSGL-tarifcode + QST-BETRAG_tarifode |
QST-AUSGL |
Berechnet den Ausgleichsbetrag für das Jahresmodell. |
|
X |
QST-BETRAG-Tarifcode |
QST-BETRAG-Tarifcode ist Betrag für den aktiven Tarifcode |
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QST-LOHN-Tarifcode |
QST-LOHN-Tarifcode beinhaltet steuerbarer Lohn pro Monat und Tarif. |
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QST-Ausgleich-Tarifcode |
QST-Lohn-kumul. des entsprechenden QST-Tarifcodes multipliziert mit dem für die QST-Tarifcodes der Vormonate mit dem aktuell ermittelten QST-SB-Lohn eruierten QST-Satz abzüglich QST-Betrag-kumul. des Vormonates des entsprechenden QST-Tarifcodes |
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X |
Pflichtigkeiten
Für die Quellensteuer 2021 wurde im Infoniqa ONE 200 Personal die neue Pflichtigkeit «QST-Pflicht 21» eingeführt. Der neuen Pflichtigkeit sind alle QST-relevanten Berechnungslohnarten zugewiesen.