Technik
Unterstützte Server-Betriebssysteme
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Windows Server 2019 (alle Editionen)
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Windows Server 2016 (alle Editionen)
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Windows Server 2012 R2 (alle Editionen)
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Windows Server 2012 (alle Editionen)
Ab Sage 200 Extra Version 2021 wird Windows Server 2008 R2 (alle Editionen) nicht mehr unterstützt.
Unterstützte Client-Betriebssysteme
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Windows 10
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Windows 8.1
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Windows 8
Ab Sage 200 Extra Version 2021 wird Windows 7 (alle Editionen) nicht mehr unterstützt.
Unterstützte SQL-Server-Versionen
Folgende MSSQL-Versionen werden unterstützt:
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MSSQL 2019 (alle Editionen)
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MSSQL 2017 (alle Editionen)
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MSSQL 2016 (alle Editionen)
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MSSQL 2014 (alle Editionen)
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MSSQL 2012 (alle Editionen)
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Keine Unterstützung der MS SQL Express-Editionen.
Unterstützte Office-Versionen
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MS Office 365 (Desktop, nicht Cloud)
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MS Office 2019
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MS Office 2016
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MS Office 2013
Ab Sage 200 Extra Version 2021 wird MS Office 2010 nicht mehr unterstützt.
Eingesetzte Crystal-Version
Ab Sage 200 Extra Version 2021 wird die SAP Crystal Reports Runtime 13 SP27 (kompatibel mit Crystal Designer 2013, 2016 und 2020) installiert.
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Version 13 SP 27 (Kompatibel mit Designer 2013, 2016 und 2020)
Zwingend vorhandene Software
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Microsoft ® .Net Framework 2.0
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Microsoft ® .Net Framework 4.7.2 (muss VOR der Installation von Sage 200 Extra installiert sein)
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Microsoft ® Web Service Enhancement 2.0 SP 3
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Microsoft ® Web Service Enhancement 3.0
Alle Applikationen
Farbige Icons
Die farbigen Icons, die zuletzt in der Version 2019 Standard waren, sind neu ab Version 2021.0 SP1 wieder Standard:
Die monochromen Icons, welche seit der Version 2020.0 der Standard waren, sind neu unter der Anwendungsdarstellung «Monochrome» zu finden:
Eigener Namensraum für individuell angepasste COM-API -Prozeduren
Bereits in der Version 2019.0 Major, wurde ein eigener Namensraum für Standard-Programm-Prozeduren geschaffen. Dies wurde nun auch für die Prozeduren, welche aus den COM-API-Methoden aufgerufen werden, ermöglicht.
COM-API-Methoden werden für Schnittstellen eingesetzt und von Connect aufgerufen.
Sage 200 prüft beim Aufruf jeder COM-API-Prozedur, ob eine _custom-Variante dazu vorhanden ist und wenn ja, wird diese aufgerufen.
Finanz
FIBU/BEBU – Ausweisung der sachlichen Abgrenzung auf Spartenebene bei Abschreibungslauf
Neu kann pro Kontierungsgruppe die kalkulatorische sachliche Abgrenzung (Kostenstelle/Kostenträger) individuell eingestellt werden. Dadurch ist es zum Beispiel möglich, Abgrenzungen pro Sparte, pro Anlagekategorie oder pro Kontierungsgruppe ohne manuelles Umbuchen direkt auszuweisen. Als Vorschlag wird weiterhin die Kostenstelle / der Kostenträger des Geschäftsjahres verwendet. Die Funktionalität ist beim Abschreibungslauf, beim Umbuchen von Anlagen, beim Anlagenabgang, bei ausserplanmässigen Abschreibungen und bei den kalkulatorischen Zinsen aktiv.
Personal
Dringende Zahlungen forcieren – Expresszahlungen mit URGP (Urgent Payment)
Neu können Sie dringende Lohnzahlungen forcieren bzw. als Expresszahlung prioritär behandeln lassen. Die ISO-20022-Datei (pain.001) wird dabei mit dem URGP-Element ergänzt. URGP bedeutet "Urgent Payment" und beschreibt die Regel, wie der Auftrag verarbeitet werden soll.
Vaterschaftsurlaub
In der Volksabstimmung vom 27. September 2020 wurde die Vorlage für bezahlten Vaterschaftsurlaub angenommen.
An der Sitzung vom 21. Oktober 2020 hat der Bundesrat das Datum für das Inkrafttreten der Gesetzesänderung auf den 1. Januar 2021 festgelegt und die entsprechenden Ausführungsbestimmungen verabschiedet.
Der neue ab 1. Januar 2021 gültige Arbeitgeber und Arbeitnehmer AHV- Beitragssatz von 5,3% ist in den Konstanten AHV_AG und AHV_AN hinzugefügt.
Die beiden bestehenden Lohnarten für den Mutterschaftsurlaub können auch für den Vaterschaftsurlaub verwendet werden. Deshalb wurden die beiden Lohnarten im Vorlage-Lohnartenstamm wie folgt umbenannt:
Lohnart |
Bezeichnung alt |
Bezeichnung neu |
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4130 |
MV-Entschädigung ausbezahlt |
Elternschafts-Entsch. ausbez. |
4135 |
MV-Entschädigung verrechnet |
Elternschafts-Entsch. verr. |
Die beiden oben genannten Lohnarten (4130, 4135) in den Kunden-Mandanten werden nicht automatisch nach dem Update umbenannt. Diese müssen manuell umbenannt werden.
Quellensteuer 2021
Medianlohn
Ab dem 1. Januar 2021 wird der neue Tarif «Medianlohn» (Recordart 13) eingeführt. Dieser Tarif wird angewendet, wenn der Mitarbeiter weitere Erwerbstätigkeiten hat und weder der Gesamtbeschäftigungsgrad noch das Gesamtbruttoeinkommen bekannt sind.
Bei der Berechnung der Quellensteuer wird automatisch der Medianlohn angewendet, wenn es sich um den beschriebenen Fall handelt.
Damit der Medianlohn bei der Berechnung angewendet werden kann, müssen die QST-Tarife neu eingelesen werden.
Neue Quellensteuerfälle der Swissdec
Die neuen Quellensteuerfälle der Swissdec für das Monats- und Jahresmodell sind umgesetzt. Sämtliche Quellensteuerfälle können auf der Webseite der Swissdec heruntergeladen werden.
Link: https://www.swissdec.ch/de/releases-und-updates/richtlinien-elm/
Aktualisierung der Lohnartenformel
Die Lohnartenformel der nachfolgenden Lohnarten müssen aktualisiert werden, damit die Berechnung mit dem Medianlohn und die Abbildung der neuen Quellensteuerfällen der Swissdec gemacht werden kann:
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QST-Betrag
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QST-SB-LOH
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QST-SB-LOHJ
Beim Update wird die Lohnartenformel der Lohnarten nicht automatisch aktualisiert. Die Aktualisierung der Formel muss manuell auf der Datenbank mit der neuen Funktion «ps_upd_qst» für jeden Mandanten ausgeführt werden. Hier muss darauf geachtet werden, dass die Funktion mit dem User Sage200Admin oder mit einem User mit den entsprechenden Rechten ausgeführt wird.
Bei der Aktualisierung wird die aktuelle Lohnartenformel mit der Gültigkeitsdauer von 01.01.2020 bis 01.01.2020 abgeschlossen und die neue Lohnartenformel mit der Bezeichnung «QST-Betrag 2021 SP1/2020 SP5» wird mit dem «Gültig-ab-Datum» 01.01.2021 hinzugefügt. So kann sichergestellt werden, dass die bestehende Lohnartenformel nicht überschrieben werden kann.
ELM – Lohnmeldung
Ab 1. Januar 2021 muss das satzbestimmende Einkommen bei der Übermittlung der Lohnmeldung immer mitgegeben werden. Deshalb wurde hier bei der Übermittlung der Lohnmeldung hier eine Anpassung vorgenommen und das satzbestimmende Einkommen automatisch mitgegeben.
Einlesen der Quellensteuertarife
Das Einlesen der Quellensteuertarife wurde für grosse Tarif-Dateien optimiert. Die grossen Dateien (z.B. Kanton Tessin) können neu ohne Aufbereitung direkt über die Applikation eingelesen werden.
Auftrag
Verbesserung der Performance
Im Auftrag wurde bei einigen wichtigen Funktionen die Performance verbessert:
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Anzeige von Belegen im Belegfluss
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Öffnen von Belegen aus dem Belegfluss
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Neue Zeilen speichern
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Bestehende Zeilen öffnen und speichern