Grundabklärungen
Was |
Details |
Bemerkungen |
---|---|---|
Welche meiner Versicherungsgesellschaften, unterstützen ELM? |
Abklärung Art der Dateiübermittlung: Online (über Distributor) Offline via Web Upload keine Unterstützung |
|
Welche Nummern / Identifikationen müssen bekannt sein? |
Nummer der Versicherungsgesellschaft Kundennummer / Mitgliedernummer Subnummer evtl. AHV Versicherungscode bei UVGZ / KTG BVG-Code (1-8 stellig), evtl. Buchungskreis |
Dokument "Versicherungs-profil Lohnstandard CH (ELM)" von der Versicherungs-gesellschaft anfordern. |
Eigene Unternehmensdaten |
BUR-Nr. Betriebs- und Unternehmensregisternr. (8-stellige Zahl). Wird vom Bundesamt für Statistik vergeben. Falls Nr. unbekannt: über folgende E-Mail-Adresse einfordern: infobur@bfs.admin.ch |
|
|
UID-EHRA |
|
|
UID-BFS |
|
Pro Versicherungsvertrag respektive Gruppe/Kategorie muss eine eigene Pflichtigkeit vorhanden sein.
Erfassungen in Infoniqa ONE 200 Personal
Nachfolgend wird die Datenerfassung erläutert, welche für die korrekte Erstellung der XML-Datei (ELM) benötigt wird. Es müssen alle Felder in Infoniqa ONE 200 Personal korrekt erfasst sein, damit die Schnittstelle die korrekten Daten in das Fremdsystem liefert.
Firmenadresse - ELM
In den Adressen die Firmenadresse suchen und im Feld Typ das Kürzel [OE] hinterlegen.
Die entsprechende Adresse wird auf der obersten Organisationseinheit hinterlegt.
Für jeden Geschäftsbereich muss eine Adresse mit diesem Kürzel vorhanden sein und der richtigen OE hinterlegt werden.
Infoniqa ONE 200 Schaltfläche / Einstellungen / Tab Einstellungen 1von3
Firmeninhaber
Soll im XML der Firmeninhaber namentlich aufgeführt werden, muss dieser als Kontakt auf der Firmenadresse vorhanden sein.
Auf dem Kontakt muss im Feld [Nummer Extern] folgender Wert stehen: ELM_INHABER
BFS-Gemeinde-Nr. entspricht nicht Steuergemeinde
Die BFS-Gemeinde-Nr. ist vor allem für eine Quellensteuerübermittlung relevant.
Die BFS-Gemeinde-Nr. wird automatisch anhand der PLZ-Nr. ermittelt und muss im Normalfall nicht zusätzlich erfasst werden.
Es gibt eine BFS-Gemeinde-Nr. für die Firma und eine je Mitarbeiter.
Entspricht die Postanschrift nicht der Steuergemeinde der Firma respektive des Mitarbeiters, muss die BFS-Gemeinde-Nr. auf der entsprechenden Adresse in den Wert-Feldern erfasst werden.
Registerkarte Organisation / Tab Organisation / Einheiten / Tab Organisationseinheit / hinter dem Feld "Adresse" das Icon "Adresse" anklicken
Auf der entsprechenden Adresse, beim Tab Individuelle Informationen muss die Bezeichnung eines Wert-Feldes folgenden Namen haben: BFS_PLZ
Die Beschriftung kann über das Icon Individuelle Bezeichnungen angepasst werden.
Im Wert-Feld "BFS-PLZ" muss die korrekte Postleitzahl der Steuergemeinde der Firma respektive des Mitarbeiters erfasst werden.
Organisationseinheit-Firma
Die oberste Organisationseinheit, die Firma, muss vorhanden sein.
Folgende Felder dieser obersten Organisationseinheit müssen abgefüllt sein (fett à Pflichtfeld)
Organisationseinheiten
Feldbezeichnung |
Bedeutung |
---|---|
Adresse |
Firmenadresse |
UID-BFS |
UID Unternehmens-Identifikationsnummer Die 12-stellige Nummer hat folgendes Format: CHE-XXX.XXX.XXX (X steht für eine Zahl).Weitere Infos zu dieser Nummer gibt es unter www.uid.bfs.admin.ch oder per E-Mail uid@bfs.admin.ch. |
UID-EHRA |
Unternehmensidentifikation nach Eidg. Amt für das Handelsregister (EHRA) auch CH-Nummer oder FID (Firmenidentifikations-Nr.) genannt. Diese 13-stellige Nummer kann über www.zefix.ch abgerufen werden und hat folgendes Format: CH-XXX.X.XXX.XXX-X (X steht für eine Zahl) |
BUR-Nr. |
Betriebs- und Unternehmensregisternummer der Betriebsstätte 8-stellige Zahl (ohne Sonderzeichen) Nummer welche vom Bundesamt für Statistik vergeben wird. Falls die BUR-Nr. nicht bekannt ist, kann diese über folgende Eine Firma kann in mehrere Betriebsstätten eingeteilt sein. Pro Organisationseinheit kann somit eine unterschiedliche BUR-Nr. hinterlegt werden mit den dazugehörenden Wochenarbeitszeiten. Jede OE welche eine BUR-Nr hinterlegt hat, muss auch eine Adresse hinterlegt haben. |
Wochenarbeitszeit Std |
Betriebsübliche Wochen-Stunden oder Wochen-Lektionen oder beides. in Stunden und Industrieminuten erfassen. Aufgrund dieser Angabe wird beim Mitarbeiter automatisch die wöchentliche Arbeitszeit ermittelt, sofern es sich um einen Monatslöhner handelt. (Registerkarte Person / Gruppe Person / Stammdaten / Tab Anstellung / Feld Lohntyp). |
Wochenarbeitszeit Lek |
Siehe Wochenarbeitszeit Std |
Ferienanspruch Swissdec |
Pro Person werden die Anzahl der nach Arbeitsvertrag gutgeschriebenen Ferientage pro Jahr ausgewiesen. Die Grundlage für die automatische Berechnung dieser Ferientage ist die Ferien- und Feiertagstabelle mit dem Code FF welche standardmässig im Personal hinterlegt ist. Falls für die Berechnung eine andere Tabelle zur Anwendung kommen soll, kann der Code der entsprechenden Tabelle hier eingegeben werden. |
Lohnvereinbarung |
Arbeitsrechtliche Basis auf der Löhne ausbezahlt werden. Kann nur auf Firmenebene respektive Geschäftsbereich hinterlegt werden. |
Die oben genannten Felder müssen pro Geschäftsbereich abgefüllt werden. Die oberste Organisationseinheit, die Holding, bleibt leer.
Institutionen - ELM
Allgemein
Für jede Institution mit der zusammen gearbeitet wird, muss ein Datensatz erfasst werden. Hat es bei der gleichen Versicherungsgesellschaft mehrere Verträge, muss pro Vertrag eine Institution erfasst werden.
Für das Amt für Statistik (BFS) sowie für die Kantonalen Steuerämter muss in Bezug auf ELM keine Institution erfasst werden.
Mögliche Institutionen AHV, UVG, UVGZ-Zusatzversicherer, KTG, Pensionskasse (BVG), Familienausgleichskassen, Quellensteuerämter
Die fett markierten Felder der Institutionen welche in ELM benützt werden sind Pflichtfelder.
Institutionen
Feldbezeichnung |
Bedeutung |
---|---|
Versicherernummer |
Nummer der Versicherungsgesellschaft bei der die Firma angeschlossen ist. Eindeutige Identifikation der Institution. Die entsprechenden Nummern sind unter folgenden Links zu finden: Versicherungen https://www.swissdec.ch/fileadmin/user_upload/Empfaengerliste.pdf AHV zwingendes Format der Nr. 000.000 Suva Hat ab Standard 4.0 auch eine Nr. S999 QST Für die Kantonalen Quellensteuerämter gibt es keine Versicherer-Nr. hier kann das Feld leer bleiben. |
Typ |
Zwingend bei AHV Typ AHV Es können zusätzliche Typen definiert werden unter: Registerkarte Verwaltung / Gruppe Codes / Codes (Personalcodes) / Typ: Institutionstyp.
|
Code |
Zwingend bei folgenden Institutionen (à siehe auch Unterkapitel) |
Institution |
Name der Versicherung |
Adresse |
Adresse der Versicherung |
Postfach |
|
Region |
|
PLZ/Ort |
|
Land |
|
Kundennummer |
Von der Versicherung zugeteilte Mitglieder- bzw Kundennummer zur eindeutigen Identifikation der Firma. Dieses Feld muss abgefüllt sein. Zwingendes Format bei Suva wobei die Anzahl Stellen variiert. |
Vertragsnummer |
Von der Versicherung zugeteilte Vertrags-Identifikation (Policen-Nr.) Zwingende Information bei UVG, KTG, UVGZ, BVG |
Sub-Nr. AHV/FAK |
Es handelt sich um eine 2-stellige Zahl. Z.B. 01 Eine Firma kann mehrere Subnummern für separate Abrechnungen wünschen. |
Brokernummer |
Mit ELM werden ab Version 4.0 keine Informationen zum Broker mehr übermittelt. |
Institution - SUVA
Sobald bei der Versicherernummer die S999 (SUVA-Institution) hinterlegt ist, wird die Kundennummer auf ihre Gültigkeit überprüft und muss dem Format der Suva-Kundennummern entsprechen.
Format der Kundennummer [0-9]{1,4}\-[0-9]{1,5}\.[0-9] z.B. 0000-00000.0
Format der Vertragsnummer 00
Institution - FAK - Familienausgleichskasse
Wird mit mehreren Familienausgleichskassen abgerechnet, muss pro Kanton eine Institution erfasst werden. (Somit ist die Verknüpfung zur Person über den FAK-Kanton gewährleistet.)
Institutions-Code bei Familienausgleichskassen zwingend:
FAK_XY (XY = Kantonskürzel) (FAK Kanton Zug = FAK_ZG / FAK Kanton Bern = FAK_BE)
Alle benötigten Kantone werden mit der gleichen Familienausgleichskasse abgerechnet:
FAK_XX (XX = Alle Kantone die zur Anwendung kommen und nicht explizit erfasst sind werden mit dieser FAK-Institution definiert.)
Die Versicherernummer und die Kundennummer müssen zwingend erfasst sein!
Bei jeder Person muss unter Registerkarte Person / Gruppe Person / Stammdaten / Tab Zusatzangaben das Feld FAK-Kanton abgefüllt sein. Personen, die von der FAK befreit sind, müssen den Eintrag "Expatriate" haben.
Verschiedene Ausgleichskassen für denselben FAK-Kanton
Grundlage: Es werden nicht alle Mitarbeiter einer Firma über die gleiche Familienausgleichskasse abgerechnet obwohl alle den gleichen FAK-Kanton (Arbeitsplatzkanton) haben.
Die entsprechenden Institutionen müssen erfasst werden mit dem korrekten Code "FAK_XY" (XY = Kantonskürzel). Damit kommt der gleiche Code mehrmals vor.
Registerkarte Verwaltung / Gruppe Institutionen / Institution
Jeder Person, die einen FAK-Kanton hat, für den mehrere Institutionen definiert sind, muss die richtige Institution zum FAK-Kanton hinterlegt werden unter:Registerkarte Person / Gruppe Person / Stammdaten / Tab Zusatzangaben / Zulagenkanton FAK historisieren / Feld [Institution]Wird es unterlassen die richtige Institution zu hinterlegen, erscheint die Person auf der Liste am Schluss unter "Ohne Zulagen".
Quellensteuerämter
Für jedes Quellensteueramt (kantonal) über das Personen abgerechnet werden, muss eine Institution vorhanden sein. Das heisst, es können maximal 26 QST-Institutionen vorkommen.
Institutions-Code für Quellensteuerämter zwingend:
QST_XY (XY = Kantonskürzel) z.B. für QST Kanton Bern = QST_BE
Es ist keine Versicherernummer zu erfassen;
Der Code und die Kundennummer müssen zwingend erfasst sein!
Es ist nicht möglich, dass der Kunde beim selben Quellensteueramt über verschiedene Kundennummern abrechnet. Die Verknüpfung zur Person geschieht über den Kanton der im Personalstamm/Tab Quellensteuer hinterlegt ist.
Geschäftsbereich und Institutionen
Beim Einsatz von Geschäftsbereichen werden in den Institutionen nur die Infos zur Institution erfasst. Die Kundennummer, Vertragsnummer und Subnummer in Bezug auf den Geschäftsbereich werden auf der Organisationseinheit erfasst (auf dem Tab Institutionen).
Organisationseinheiten/Tab Institutionen
Feldbezeichnung |
Bedeutung |
---|---|
Code |
Frei definierbar - Wird sinnvollerweise abgefüllt um den Überblick zu behalten. |
Status |
aktiv oder inaktiv |
Institution |
Auswahl der gewünschten Institution. |
Kundennummer |
Von der Versicherung zugeteilte Mitglied- oder Kundennummer zur eindeutigen Identifikation der Firma |
Sub-Nr. |
Bei SUVA Pflicht-Feld; bei AHV z.T. vorhanden. Format: 00 |
Vertragsnummer |
Von der Versicherung zugeteilte Vertrags-Identifikation (Policen-Nr.) |
Brokernummer |
Nur ausfüllen falls es sich um einen Broker handelt. |
Bemerkung 1 |
Feld zur freien Verfügung |
Bemerkung 2 |
Feld zur freien Verfügung |
In den Organisationseinheiten wird auf den Geschäftsbereichen / Tab Institution die richtige Institution ausgewählt und die entsprechenden Nummern pro GB dazu erfasst.
Es müssen drei AHV/ALV-Pflichtigkeiten vorhanden sein und die richtige Institution hinterlegt werden. Der Person wird die AHV-Pflicht zugeteilt, der sie angehört.
Pflichtigkeiten - ELM
Zur eindeutigen Zuweisung im ELM müssen die Pflichtigkeiten mit Codes ergänzt werden.
Zudem wird der Code auch für die Verknüpfung mit den Broker-Adressen (Institution) verwendet.
Die verschiedenen Lohnsummen (z.B. AHV-Lohn, UVG-Lohn, usw.) welche pro Person in ELM ausgewiesen werden, sind über Pflichtigkeitszugehörigkeiten definiert.
Der Angestellte wird über die Pflichtigkeit mit der richtigen Versicherungsgesellschaft in Verbindung gebracht.
Die Person hat eine Pflichtigkeit zugewiesen z.B. UVG-Pflicht
Die Pflichtigkeit hat die richtige Institution hinterlegt z.B. UVG-Pflicht mit Code UVG_ hat die Institution der Unfallversicherungsanstalt SUVA hinterlegt.
Pflichtigkeiten
Feldbezeichnung |
Bedeutung |
---|---|
Code |
Zwingend bei folgenden Pflichtigkeiten AHV/ALV Code AHV_ Der Code muss genau mit der Vorgabe übereinstimmen! |
Pflichtigkeit |
Name der Pflichtigkeit |
Beschreibung |
|
Institution |
Es muss die Institution hinterlegt werden mit der richtigen Vertrags-Nr.
|
KTG / UVGZ |
|
Versicherungscode |
2-stelliger Code à Zwingend zu erfassen; nur für UVGZ und KTG Er wird von der Versicherung mitgeteilt. Zeichen = Personengruppe / 2. Zeichen = Kategorie Wenn diese Information nicht bekannt ist, von der Versicherungsgesellschaft das Formular "Versicherungsprofil ELM" verlangen, darauf sollte die Info vorhanden sein. |
BVG |
|
Buchungskreis |
Der Buchungskreis oder Abrechnungskreis dient zur weiteren Unterteilung eines Vertrags in mehrere Meldungen. Ein Buchungskreis darf nur erfasst werden, falls dieser wirklich vorhanden ist. Er wird unter Registerkarte Verwaltung / Gruppe Codes / Codes / Typ [BVG-Buchungskreis] mit einem Wert ab 100 erfasst. Beispiel: Die Muster AG hat zwei Standorte, Bern und Luzern. Beide Standorte erstellen ihre Lohnberechnungen eigenständig. Im Bereich BVG besteht jedoch einen Vertrag über die ganze Firma; pro Standort wird ein Buchungskreis definiert. Bei der Übermittlung der Löhne mit ELM weiss dadurch die Pensionskasse welcher Standort die Daten geliefert hat und welcher noch Fehlt. Die Pensionskasse kann die BVG-Abzüge erst berechnen und zurückliefern, wenn die Daten der ganzen Firma, also beide Standorte übermittelt haben. |
BVG Code |
Ist nicht zwingend. Falls vorhanden kann dieser aus 1 bis 8 Zeichen bestehen. |
Bezeichnung |
Nähere Bezeichnung des Codes |
AN – Beitrag |
Definition der Lohnart auf der die Arbeitnehmer-BVG-Abzüge über ELM eingelesen werden. |
AG – Beitrag |
Definition der Lohnart auf der die Arbeitgeber-BVG-Beiträge über ELM eingelesen werden. |
Beiträge Dritte |
Definition der Lohnart auf der die BVG-Beiträge von einem weiteren Beitragszahler, z.B. Fonds der Vorsorgeeinrichtung über ELM eingelesen werden können (evtl. Infolohnart) |
Arbeiten die Geschäftsbereichen für die gleichen Versicherungstyp (z.B. AHV) nicht mit den gleichen Institutionen (z.B. GB 1 = AK 003 Luzern; GB 2 = AK 35 Chemie) muss pro Institution eine Pflichtigkeit vorhanden sein. Der Pflichtigkeit muss die entsprechende Institution hinterlegt werden. Den Personen wird die Pflicht zugeteilt, der sie angehören.
Konstanten - ELM
FAK - Konstanten
Die Kinder- Ausbildungs- und Familienzulagen-Beträge werden im ELM separat abgefüllt.
Pro benutzte Lohnart muss eine neue Konstante mit Konstantenwert erfasst werden:
Kinderzulagen à Konstanten mit Code KIZ_LA_"Lohnarten-Nr."
Ausbildungszulage à Konstanten mit Code ABZ_LA_"Lohnarten-Nr."
Familienzulage à Konstanten mit Code FAK_LA_"Lohnarten-Nr."
Konstanten Konstantenwerte
Code |
Name |
Gruppe |
Typ |
Wert |
Einheit |
Gültig von |
bis |
---|---|---|---|---|---|---|---|
KIZ_LA_4500 |
Kinderzulagen |
Sozialzulagen |
Text |
4500 |
LA |
01.01.2000 |
00.00.0000 |
KIZ_LA_4590 |
Kinderzulagen korr. |
Sozialzulagen |
Text |
4590 |
LA |
01.01.2000 |
00.00.0000 |
ABZ_LA_4600 |
Ausbildungszulagen |
Sozialzulagen |
Text |
4600 |
LA |
01.01.2000 |
00.00.0000 |
ABZ_LA_4690 |
Ausbildungszulagen korr. |
Sozialzulagen |
Text |
4690 |
LA |
01.01.2000 |
00.00.0000 |
FAK_LA_4700 |
Familienzulagen |
Sozialzulagen |
Text |
4700 |
LA |
01.01.2000 |
00.00.0000 |
FAK_LA_4710 |
Familienzulagen korr. |
Sozialzulagen |
Text |
4710 |
LA |
01.01.2000 |
00.00.0000 |
Diese ist nur eine Hilfs- / Berechnungslohnart.
Für die Liste Kinder- Ausbildungs- und Familienzulagen Abrechnung sowie ISEL werden dieselben Konstanten verwendet.
Es dürfen nur Beträge der Zulagen ausgewiesen werden, welche von der Ausgleichskasse vergütet werden. Firmeninterne Zulagen und unregelmässige Zulagen wie z.B. Geburtszulagen dürfen nicht ausgewiesen werden.
QST – Konstanten
Korrekturbeträge für Vormonate
Für QST-Korrekturbeträge welche Vormonate betreffen muss eine separate Lohnart verwendet werden. Die Lohnarten-Nr. dieser Lohnart muss in dieser Konstante hinterlegt sein.
Konstanten Konstantenwerte
Code |
Name |
Gruppe |
Typ |
Wert |
Einheit |
Gültig von |
bis |
---|---|---|---|---|---|---|---|
ELM_QST_KORREKTUR_LOHNART |
QST-Korr.LA |
Steuern |
Text |
XXXX |
LA |
01.01.2000 |
00.00.0000 |
XXXX = Lohnarten-Nr.
Anzahl in der Schweiz gearbeitete Tage
Wenn diese Anforderung zutrifft, müssen diese Anzahl Tage über eine Lohnart erfasst werden.
Die Lohnarten-Nr. der entsprechenden Lohnart muss als Wert in folgender Konstante erfasst sein.
Weitere Infos zu Anzahl in der Schweiz gearbeitete Tage unter: http://www.swissdec.ch/richtlinienlohndatenverarbeitung20130514_20130519.pdf?accept_disclaimer=yes Seite 157/158
Konstanten Konstantenwerte
Code |
Name |
Gruppe |
Typ |
Wert |
Einheit |
Gültig von |
bis |
---|---|---|---|---|---|---|---|
ELM_QST_CH_TAGE_A |
QST-CH-Tage Ansatz |
Steuern |
Text |
XXXX |
LA |
01.01.2000 |
00.00.0000 |
ELM_QST_CH_TAGE_F |
QST-CH-Tage Faktor |
Steuern |
Text |
XXXX |
LA |
01.01.2000 |
00.00.0000 |
ELM_QST_CH_TAGE_R |
QST-CH-Tage Resultat |
Steuern |
Text |
XXXX |
LA |
01.01.2000 |
00.00.0000 |
Je nachdem ob die Anzahl Tage bei der Lohnart im Ansatz oder Faktor erfasst, oder im Resultat ausgegeben werden, muss eine andere Konstante genommen werden.
Lohnartenset – ELM
Auf diesem Dialog können neue Lohnartensets erstellt, oder bestehende aktualisiert werden.
QST – Lohnartenset
Damit Korrekturbeträge automatisch berechnet werden können, muss definiert sein, welche Lohnarten im Normalfall den QST-Abzug automatisch berechnen. Die betroffenen Lohnarten müssen in diesem Lohnartenset hinterlegt sein.
Lohnartenset für Auswertungen
Code |
Zuzuteilende Lohnarten |
---|---|
ELM_QST_KORREKTUR_LASET |
Lohnarten welche für die automatische Berechnung des QST-Abzuges Relevant sind |
BFS – Lohnartenset
In der BFS Lohnstrukturerhebung muss das "Total gearbeitete Stunden pro Jahr" der Stundenlöhner ausgewiesen werden. Diese bestehen einerseits aus den gearbeiteten und voll bezahlten Stunden (ohne Überstunden) und andererseits aus den voll bezahlten Ausfallstunden z. B. infolge Arztbesuch, Militärdienst, Ferien, unfall- oder krankheitsbedingter Abwesenheit usw.
Die Anzahl Stunden werden in jeder Firma ganz unterschiedlich auf diversen Lohnarten erfasst. Über Lohnartensets und den zugewiesenen Lohnarten werden diese "Anzahl Stunden" automatisch ermittelt.
Je nachdem ob die Anzahl Stunden bzw. Lektionen im Ansatz oder Faktor erfasst oder als Resultat einer Lohnart errechnet werden, muss ein separates Lohnartenset erfasst werden. Es können sämtliche Lohnartensets gleichzeitig verwendet werden. Die Werte der entsprechenden Lohnarten werden dann zusammengezählt und bilden das „Total gearbeitete Stunden pro Jahr“.
Lohnartenset für Auswertungen
Code |
Bedeutung |
---|---|
ELM_BFS_STD_A |
Relevante Stunden welche bei einer Lohnart im Ansatz erfasst werden. Faktor ist als Ansatz in Franken benutzt (ELM5). |
ELM_BFS_STD_F |
Relevante Stunden welche bei einer Lohnart im Faktor erfasst werden. Ansatz ist als Ansatz in Franken benutzt (ELM5). |
ELM_BFS_STD_R |
Relevante Stunden welche bei einer Lohnart als Resultat erscheinen. |
ELM_BFS_LEK_A |
Relevante Lektionen welche bei einer Lohnart im Ansatz erfasst werden. Faktor ist als Ansatz in Franken benutzt (ELM5). |
ELM_BFS_LEK_F |
Relevante Lektionen welche bei einer Lohnart im Faktor erfasst werden. Ansatz ist als Ansatz in Franken benutzt (ELM5). |
ELM_BFS_LEK_R |
Relevante Lektionen welche bei einer Lohnart als Resultat erscheinen. |
ELM_BFS_FERIEN |
Faktor ist als Ferienvergütung für Stundenlöhner benutzt (ELM5). |
ELM_BFS_FEIERTAG |
Faktor ist als Feriertagsentschädigung für Stundenlöhner benutzt (ELM5). |
ELM_13_STD |
Faktor ist als vertraglicher 13. Monatslohn benutzt. |
Lohnartenstamm - ELM
Tab Lohnart - Feld [BFS-Code]
In der vom Amt für Statistik (BFS) erhobenen Lohnstrukturerhebung (LSE) unterscheidet sich die Datenlieferung via ELM von der Erhebung anhand eines Fragebogens insbesondere in dem, was den Bruttolohn betrifft. Via ELM werden der jährliche Bruttolohn und der Bruttolohn vom Monat Oktober angefordert, während es sich beim Fragebogen nur um den Monat Oktober handelt. Das BFS kümmert sich um die Standardisierung der Daten.
Die Verdienste (Lohnarten) sind in folgende Gruppen einzuteilen:
I - Bruttolohn Statistik (früher BS)
L - Obligatorische Sozialabgaben (früher SA)
J - Zulagen (früher ZU)
P - Überstunden (früher US)
O - 13.Monatslohn (früher ZML)
Q - (Unregelmässige Leistungen, VR-Entschädigungen (früher SO)
Y - Drittleistungen (früher DL)
K - Familienzulagen
R - Gehaltsnebenleistungen, Beteiligungsrechte
S - Kapitalleistungen mit Vorsorgecharakter
T - Weitere durch den Arbeitgeber übernommene Leistungen
M - Ordentliche Beträge BVG
Z - Beiträge für den Einkauf BVG
Im Lohnartenstamm kann ab Version 2006.0 im Feld BFS-Code der entsprechende Wert hinterlegt werden.
Bruttolohn Statistik – (I) – Oktober und Jahr
Dieser Bruttolohn hat keinen Zusammenhang mit demjenigen im Bereich Versicherungen und Steuern.
Er beinhaltet folgende Lohnarten:
-
Der ordentlich ausbezahlte Lohn, beispielsweise der Monatslohn, Stundenlohn, Akkordlohn, Lohn für Heimarbeit usw.
-
Die ausbezahlten regelmässigen Zulagen, beispielsweise Funktionszulage, Dienstalterszulage, Ortszulage, Wohnungs-, Weg- oder Teuerungszulage.
-
Die ausbezahlten AHV-pflichtigen Trinkgelder.
-
Die regelmässige Zahlung (mit jedem Lohn ausbezahlt) einer Provision, einer Gewinnbeteiligung oder einer anderen regelmässigen Prämie.
Nicht zum Bruttolohn gehören:
-
Kostenerstattungen und Spesenvergütungen.
-
Erschwerniszulagen «J».
-
Familienzulagen «K».
-
Der 13. Monatslohn «O».
-
Die Vergütung der Überstunden «P».
-
Unregelmässige Leistungen und Verwaltungsratsentschädigungen «Q».
-
Gehaltsnebenleistungen und Beteiligungsrechte «R».
-
Kapitalleistungen mit Vorsorgecharakter «S»
-
Andere, vom Arbeitgeber übernommene Vorsorgeleistungen «T».
Obligatorische Sozialabgaben – (L) – Oktober und Jahr
Hier sind die gemäss den geltenden Vorschriften vom Lohn zurückbehaltenen Beiträge für AHV/IV/EO/ALV/NBUV (Arbeitnehmeranteil) abzubilden.
Nicht zu obligatorische Sozialabgaben gehören:
-
Der Arbeitgeberanteil
-
Der Parifond
-
Die Krankentaggeldversicherung - KTG
-
Die Unfallzusatzversicherung - UVGZ
Zulagen – (J) – Oktober und Jahr
Es handelt sich um den Bruttobetrag der Zulagen für Schicht-, Sonntags- und Nachtarbeit oder anderer Erschwerniszulagen (Zulagen für Pikettdienst, Schmutzzulagen usw).
Schichtzulage Pikettentschädigung Sonntagszulage
Einsatzzulage Inkonvenienzzulage Nachtdienstzulage
Nachtzulage Baustellenzulage Erschwerniszulage
Schmutzzulage Staubzulage Untertagarbeit-Zulage
Überstunden – (P)
Hier ist der Bruttobetrag der ausbezahlten Vergütung für Überstunden sowie die für nicht bezogene Ferien geleisteten Zahlungen anzugeben.
Mehrarbeit Überstunden 125% Überzeit
Ferienauszahlung
13.Monatslohn – (O)
Als 13. Monatslohn (inklusive 14. und folgende) ist der für den Beschäftigungszeitraum ausbezahlte Bruttobetrag einzutragen (sofern er nicht Prämiencharakter hat).
Unregelmässige Leistungen und VR-Entschädigungen – (Q)
In diesem Teil sind der Bruttobetrag der Entschädigungen oder Leistungen anzugeben, die der Arbeitnehmende unregelmässig erhält sowie die Verwaltungsratsentschädigungen.
Vortriebsprämie Durchschlagsprämie Durchhalteprämie
Antrittsprämie Nichtantrittsentschädigung
Gratifikation Weihnachtszulage Bonuszahlung
Gewinnbeteiligung Sonderzulage Erfolgsprämie
Leistungsprämie Anerkennungsprämie Verbesserungsvorschläge
Umsatzprämie Präsenzprämie Dienstaltersgeschenke
Jubiläumsgeschenke Treueprämie Schadenverhütungsprämie
Geburtszulage Heiratszulage
Verwaltungsratshonorar Kapitalleistungen (AHV-pflichtig)
Verwaltungsratsentschädigung Abgangsentschädigung (AHV-pflichtig)
Sitzungsgelder VR Tantiemen VR
Drittleistungen – (Y) – Oktober und Jahr
Darunter fallen Leistungen, welche durch Versicherungen oder ähnliche Institutionen ausgerichtet werden.
EO-Taggeld Militärdienstkasse (MDK)
Militärergänzungskasse (MEK) Parifonds
MV-Taggeld MV-Rente
IV-Taggeld IV-Rente
Unfall-Taggeld Unfall-Rente
Kranken-Taggeld Mutterschaftsentschädigung
Nettolohnausgleich Lohnabzug Kurzarbeit/Schlechtwetter (Monatslohn)
ALV-Entschädigung
Familienzulagen – (K) – Oktober und Jahr
Darunter fallen Familienzulagen in Form von Kinderzulagen, Ausbildungszulagen, Haushaltszulagen oder Betreuungszulagen.
Kinderzulage Ausbildungszulage
Familienzulage Haushaltszulage
Betreuungszulage
Gehaltsnebenleistungen und Beteiligungsrechte – ( R )
Darunter fallen Lohnarten, die mehr oder weniger regelmässig anfallen und nicht leistungsgebunden sind.
Darunter fallen Gehaltsnebenleistungen und Beteiligungsrechte. Als Referenz zur Ermittlung dieses Betrags gelten die Ziffern 2 und 5 des Lohnausweises. Die Gehaltsnebenleistungen umfassen:
-
Verpflegung und Unterkunft (Ziffer 2.1 des Lohnausweises)
-
Privatanteil Geschäftswagen (Ziffer 2.2 des Lohnausweises)
-
Andere Gehaltsnebenleistungen (Ziffer 2.3 des Lohnausweises)
-
Beteiligungsrechte (Ziffer 5 des Lohnausweises)
Kapitalleistungen mit Vorsorgecharakter – (S)
Darunter fallen Kapitalleistungen mit Vorsorgecharakter, der dem Arbeitnehmenden vom Arbeitgeber ausbezahlt wird und der möglicherweise mit einem reduzierten Steuersatz besteuert wird. Zu diesen Leistungen gehören Abgangsentschädigungen mit Vorsorgecharakter, Kapitalleistungen mit Vorsorgecharakter sowie Lohnzahlungen nach Todesfall.
Ausser Acht zu lassen sind Kapitalleistungen, die von Personalvorsorgeeinrichtungen ausgerichtet werden und die auch im Lohnausweis nicht zu deklarieren sind.
Abgangsentschädigung (AHV-frei) Kapitalleistung mit Vorsorgecharakter
Lohnnachgenuss
Weitere durch den Arbeitgeber übernommene Leistungen – (T)
Darunter fallen weitere, grundsätzlich von den Arbeitnehmenden geschuldeten, jedoch fakultativ vom Arbeitgeber übernommenen Leistungen.
Beiträge an Einrichtungen der kollektiven beruflichen Vorsorge (2. Säule, einschliesslich Kaderversicherung)
Zugunsten der/des Arbeitnehmenden und ihrer/seiner Familienmitglieder übernommene Versicherungsbeiträge (Krankenversicherung, freie Vorsorge Säule 3b, Lebensversicherung usw.)
Beiträge an anerkannte Formen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a)
Ordentliche Beiträge BVG – (M) – Oktober und Jahr
Anzugeben sind die nach Gesetz, Statut oder Reglement geleisteten ordentlichen Beiträge für die berufliche Vorsorge oder die 2. Säule (Arbeitnehmeranteil)
Allfällige Beiträge für den Einkauf sollen hier nicht angegeben werden.
Beiträge für den Einkauf BVG – (Z)
Darunter fallen die Beiträge für den BVG-Einkauf.
Tab Lohnart – Feld [QST-Detail]
Diese Informationen sind bei einer ELM-QST-Meldung relevant und müssen korrekt abgefüllt werden.
QST-Betrag (B) à Lohnarten mit LAW-Code 12
Unregelmässige Leistungen ( E) à Lohnarten mit LAW-Code 3
unter anderem auch Geburtszulage, Heiratszulage, Deinstalters- / Jubiläumsgeschenk, Erfolgsprämien
Beteiligungsrechte (F) à Lohnarten mit LAW-Code 5
Verwaltungsratshonorare (G) à Lohnarten mit LAW-Code 6
à Kinder-, Ausbildungs-, Familien-, Haushaltszulagen
Effektive Spesen (I) à Lohnarten die beginnen mit LAW-Code 13.1
Pauschalspesen (J) à Lohnarten die beginnen mit LAW-Code 13.2
Nach Möglichkeit wird beim Update auf Version 2014 das Feld QST-Detail pro Lohnart automatisch abgefüllt anhand eines vorhandenen Lohnausweiscodes. Die Lohnarten sollten jedoch trotzdem kontrolliert werden.
Folgende QST-Details müssen immer durch den Anwender korrekt gesetzt werden: Kirchensteuer GE (C), Abgangsentschädigung (D), Familienzulagen (H)
QST-Detail - QST-Betrag (B)
Der QST-Betrag entspricht dem Total aller Abzüge für die Quellensteuer pro Person.
Die gleichen Lohnarten haben beim Lohnausweiscode eine 12 hinterlegt.
QST-Detail - Kirchensteuer GE (C)
Im Kanton Genf ist im Tarif keine Kirchensteuer vorgesehen. Möchte eine qsP trotzdem Kirchensteuer bezahlen, wird 1 % vom QST-Lohn berechnet und in einem kumulierten Betrag ausgewiesen.
QST-Detail - Abgangsentschädigung (D)
Zahlungen des SSL an den qsP im Zusammenhang mit dem Austritt aus dem Unternehmen werden hier zusammengefasst.
QST-Detail - Unregelmässige Leistungen ( E)
Die unregelmässigen Leistungen entsprechen der Ziffer 3 des Lohnausweises
QST-Detail - Beteiligungsrechte (F)
Die Beteiligungsrechte entsprechen der Ziffer 5 des Lohnausweises.
Hier werden auch die geldwerte Leistungen aus exportierten Mitarbeiterbeteiligungen an Personen mit Ansässigkeit im Ausland aufgeführt, die pauschal zu einem fixen Satz besteuert werden. Die Prozentsätze sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Diese Personengruppe hat deshalb keinen QST-Tarifcode, sondern eine "Vordefinierte Kategorie" Geldwerte Leistungen aus exportierten Mitarbeiterbeteiligungen an Personen mit Ansässigkeit im Ausland (monetaryValuesServicesResidingAbroad)
QST-Detail - Verwaltungsratshonorare (G)
Die Verwaltungsratshonorare entsprechen der Ziffer 6 des Lohnausweises.
Hier werden auch Verwaltungsratshonorare an im Ausland ansässige Verwaltungsräte aufgeführt, die pauschal zu einem fixen Satz besteuert werden. Die Prozentsätze sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Diese Personengruppe hat deshalb keinen QST-Tarifcode, sondern eine "Vordefinierte Kategorie" VR Honorar an Personen mit Ansässigkeit im Ausland (honoraryBoardOfDirectorsResidingAbroad)
QST-Detail - Familienzulagen (H)
Sämtliche Familienzulagen, welche der SSL einer qsP bezahlt, werden hier zusammengefasst. Enthalten sind auch freiwillige Zahlungen, welche nicht von der Familienausgleichskasse zurückerstattet werden sowie Zahlungen, welche die Ausgleichskasse direkt an die qsP ausrichtet. Im letzteren Fall erhält der SSL von der Ausgleichskasse eine Information über die Höhe der direkt bezahlten Leistungen.
QST-Detail - Effektive Spesen (I)
Die effektiven Spesen entsprechen der Ziffer 13.1 des Lohnausweises.
QST-Detail - Pauschalspesen (J)
Die Pauschalspesen entsprechen der Ziffer 13.2 des Lohnausweises
Tab Parameter – Feld [BVG-Berechnung]
Zur Berechnung des künftigen versicherten BVG-Jahresverdienstes werden voraussichtliche und/oder vergangene Lohnbestandteile berücksichtigt. Zudem wird ein Faktor für die voraussichtliche Betrachtung benötigt. Dieser ermöglicht, dass z.B. ein Monatslohn 13-mal und eine Ortszulage nur 12-mal berücksichtigt werden.
Im Lohnartenstamm muss bei den einzelnen Lohnarten der richtige Eintrag hinterlegt werden. Das jeweilige Vorsorgereglement ist massgebend dafür, welche Lohnarten für das BVG zu versichern sind und welche nicht. Es gibt keine einheitliche Praxis in der Schweiz.
Es stehen folgende drei Einträge zur Verfügung: Voraussichtliche Betrachtung * Faktor
Rückwirkende Betrachtung
Keine Berücksichtigung
Personalstamm - ELM
Allgemein
Normale Mitarbeiterdaten wie z.B. Name, Adresse, Geburtsdatum, Zivilstand, Ein- /Austritt werden nicht speziell erwähnt. Man geht davon aus, dass diese im System erfasst sind.
Wird eine Adressänderung gemacht, ist es für die Quellensteuer wichtig, dass die Adressen historisiert werden, das heisst, in den Einstellungen muss das Flag gesetzt sein bei "Adressmanagement verwenden" sonst ist die Adresshistorisierung nicht möglich.
Infoniqa ONE 200 Schaltfläche / Einstellungen / Tab Einstellungen 1von3
Tab Zusatzangaben
Die fett markierten Felder des Tab Zusatzangaben sind für ELM Pflichtfelder.
Personalstamm / Tab Zusatzangaben
Feldbezeichnung |
Bedeutung |
---|---|
Wohnkanton |
Dieser ist massgebend für den Lohnausweis – Die Steuerdaten werden an die entsprechende kantonale Steuerverwaltung übermittelt, falls dieser die Daten elektronisch empfangen kann. Bei Personen welche im Ausland leben oder bei Grenzgängern wird hier EX (Expatriats) hinterlegt. Ist Liechtenstein hinterlegt, wird dies im ELM (der XML-Datei) automatisch auf Expatriat angepasst. |
Zulagenkanton-FAK |
Dient als Grundlage für die Zuteilung der Familienausgleichskasse (und für die richtige Berechnung der Kinder- und Ausbildungszulagen). Dieses Feld muss zwingend abgefüllt sein! |
Alleinerziehend |
|
Tab Statistik
Die Lohnstrukturerhebung (LSE) basiert auf einem alle zwei Jahre im Oktober an rund 60 000 Unternehmen verschickten Fragebogen. Sie erlaubt eine regelmässige Beschreibung der Lohnstruktur in allen Branchen des sekundären und tertiären Sektors sowie im Gartenbau anhand von repräsentativen Daten.
Das Tab Statistik dient der Datenerfassung für die LSE Statistik des BFS.
Die Daten werden mit ELM (XML-File) über den Distributor dem Bundesamt für Statistik übermittelt.
Die Datenlieferung via ELM unterscheidet sich von der Erhebung anhand eines Fragebogens insbesondere in dem, was den Bruttolohn betrifft. Via ELM werden der jährliche Bruttolohn und der Bruttolohn vom Monat Oktober angefordert, während es sich beim Fragebogen nur um den Monat Oktober handelt.
Das BFS kümmert sich um die Standardisierung der Daten. Haben Sie Fragen? Eine Aufstellung der häufig gestellten Fragen finden Sie an folgender Adresse: www.lse.bfs.admin.ch
Alle Felder auf diesem Tab müssen pro Person korrekt ausgefüllt werden.
Diese Daten sind relevant für die Lohnstrukturerhebung (LGS) vom Amt für Statistik.
BFS-Lohnstrukturerhebung
Feldbezeichnung |
Bedeutung |
---|---|
BFS-Lohnstrukturerhebung |
|
Ausbildung |
Auswahl der Art der Ausbildung (Vorgaben von BFS) Neu gibt es die Auswahl „Doktorat“ |
Berufliche Stellung |
Auswahl der beruflichen Stellung (Vorgaben von BFS) |
In Unternehmen ausgeführter Beruf |
Hier wird der ausgeführte Beruf der angestellten Person eingetragen. Wird der Beruf jedoch bereits an einer der drei unten aufgeführten stellen abgefüllt, kann diese Information von dort geholt werden, ohne dass in diesem Feld der Beruf abgefüllt werden muss. In diesem Fall muss das Flag gesetzt sein bei "Beruf übernehmen aus" und den Radiobutton beim richtige Standort gesetzt werden (Beruf, oder Tätigkeit oder Stelle). |
Beruf übernehmen aus |
Beruf T$tigkeit Stelle |
Arbeitsvertrag |
Auswahl des Arbeitsvertrages (Vorgaben von BFS) Diese Information gibt Auskunft darüber, welche Art von Arbeitsvertrag und welche Entlöhnungsart die Person hat. Eine der folgenden Auswahlmöglichkeiten wird zugeteilt. |
Ausschliessen von LSE |
Personen die nicht in der Lohnstrukturerhebung ausgewiesen werden dürfen, können hier durch setzen des Flags ausgeschlossen werden, damit die Daten nicht via ELM übermittelt werden. |
Wochenarbeitszeit |
|
Wochenarbeitszeit in Stunden |
Eingabe der üblichen Wochenarbeitszeit einer Person Für die Lohnstrukturerhebung werden die Stunden automatisch ermittelt. Eine Übersteuerung über dieses Feld ist nicht mehr möglich. |
Wochenarbeitszeit in Lektionen |
Eingabe der üblichen Wochenarbeitslektionen der Person |
Wochenarbeitszeit in Stunden à Erfassung Industrieminuten
3 Minuten = 5 Industrieminuten
15 Minuten = 25 Industrieminuten
30 Minuten = 50 Industrieminuten
45 Minuten = 75 Industrieminuten
Speziell bewilligter Quellensteuercode
Falls ein Mitarbeiter einen speziell bewilligten Quellensteuer-Code hat, muss im Personalstamm/Tab Zahlfelder der Wert 1 erfasst sein im Feld mit Code QST_SPEZIAL_CODE
Saisoniers / Temporär Angestellte
Saisoniers und Temporär Angestellte Personen (Wiederkehrende Personen) müssen für die QST-Meldung speziell gekennzeichnet werden, wenn diese einen Austritt haben. Personen die zu dieser Gruppe gehören müssen im Personalstamm/Tab Zahlfelder den Wert 1 erfasst haben im Feld mit Code QST_EMA_TEMPORARY
Tab Bewilligung
Personalstamm / Tab Bewilligung
Feldbezeichnung |
Bedeutung |
---|---|
Nationalität |
Kein Eintrag à Person gilt als SchweizerIn Falls die Nationalität nicht bekannt ist muss die Auswahl "unbekannt" gewählt werden. Handelt es sich um eine Staatenlose Person muss der Eintrag "staatenlos" gewählt werden. |
Bewilligung |
Kurzaufenthalter (Kat. L) |
Tab Auswahl-Felder
Personalstamm / Tab Auswahl-Felder
Feldbezeichnung |
Bedeutung |
---|---|
Bezeichnung |
Verwandtschaftsgrad - ELM |
Code |
ELM_VERWANDT |
Wert |
Wert 100 Langer Text Unbekannt Der Verwandtschaftsgrad wird im Personal erfasst unter Registerkarte Verwaltung / Gruppe Codes / Codes (Personalcodes) / Typ: Zusatz-Combo
|
Personalstamm / Tab Auswahl-Felder
Feldbezeichnung |
Bedeutung |
---|---|
Bezeichnung |
Landwirtschaftlicher Angestellter |
Code |
ELM_LANDWIRT |
Wert |
Wert 0 leer Wert 100 Landwirtschaftlicher Angestellter Registerkarte Verwaltung / Gruppe Codes / Codes (Personalcodes) / Typ: Zusatz-Combo
|
Neuer Lohnausweis - ELM
Der Lohnausweis wird im Kapitel "Neuer Lohnausweis Ziffer für Ziffer" detailliert beschrieben. Lohnausweis
Wurde der Lohnausweis aufgrund der oben erwähnten Dokumente richtig parametrisiert, wird auch die ELM-Datei mit den korrekten Lohnausweis-Daten abgefüllt.
Genehmigtes Spesenreglement, RZ 54/55 (Kanton und Datum)
Mitarbeiterbeteiligungen durch Drittgesellschaft, RZ 70 (Name der Drittfirma)
Kinderzulagen direkt durch Ausgleichskasse ausbezahlt, RZ 15
Umzugskosten durch Arbeitgeber inkl. Betrag, RZ 71
Mitarbeiterbeteiligungen Verkehrswert, RZ 68 (Kanton und Datum)
Mitarbeiterbeteiligungen noch ohne steuerbares Einkommen, RZ 69 (Gründe)
Genehmigter Privatanteil Geschäftswagen, RZ 21 (Kanton und Datum)
Privatanteil Geschäftswagen, mind. 0.8% Abzug pro Monat (Ziffer 2.2)
Privatanteil Geschäftswagen Abkl. Veranlagungsverfahren, RZ 22
Abrechnungsbeleg für die Quellensteuer
Es besteht die Möglichkeit pro Geschäftsbereich Bemerkungen zu erfassen.
Die Infos dazu sind in folgendem Kapitel beschrieben:
Lohnausweis - Geschäftsbereich