Falls Sie das Personal-Modul im Einsatz haben, muss das Update auf SP3 zwingend mit dem SQL-Wizard durchgeführt werden.
Somit werden alle benötigten Daten für die Berechnung der Quellensteuer ab 2021 bereitgestellt.
Technik
Unterstützte Server-Betriebssysteme
-
Windows Server 2019 (alle Editionen)
-
Windows Server 2016 (alle Editionen)
-
Windows Server 2012 R2 (alle Editionen)
-
Windows Server 2012 (alle Editionen)
-
Windows Server 2008 R2 (alle Editionen); SP3
Unterstützte Client-Betriebssysteme
-
Windows 10
-
Windows 8.1
-
Windows 8
-
Windows 7 SP1
Unterstützte SQL-Server-Versionen
Folgende MSSQL-Versionen werden unterstützt:
-
MSSQL 2019 (alle Editionen)
-
MSSQL 2017 (alle Editionen)
-
MSSQL 2016 (alle Editionen)
-
MSSQL 2014 (alle Editionen)
-
MSSQL 2012 (alle Editionen)
-
Keine Unterstützung der MS SQL Express-Editionen.
Unterstützte Office-Versionen
-
MS Office 365 (Desktop, nicht Cloud)
-
MS Office 2019
-
MS Office 2016
-
MS Office 2013
-
MS Office 2010
Eingesetzte Crystal-Version
-
Version 2013 SP 20
Zwingend vorhandene Software
-
Microsoft ® .Net Framework 2.0
-
Microsoft ® .Net Framework 4.7.2 (muss VOR der Installation von Sage 200 Extra installiert sein)
-
Microsoft ® Web Service Enhancement 2.0 SP 3
-
Microsoft ® Web Service Enhancement 3.0
Alle Applikationen
Smart Finder
Der neue Smart Finder vereinfacht die Bedienung der Software weiter. In jeder Applikation gibt es eine zentrale Suchfunktion, die das schnelle Finden von einzelnen Funktionen und Texten in den Einstellungen ermöglicht.
Admin
Sage Center App – Einrichten
Damit Sie die mit der mobilen App «Sage Center» eingescannte QR-Rechnungen in Sage 200 Extra Finanz importieren können, muss die App im Sage 200 Extra Admin eingerichtet werden. Folgende Einstellungen müssen Sie vornehmen:
-
Sage-ID registrieren: siehe dazu Sage Cloud Identity.
-
Mandant zuweisen: unter Mandanten bearbeiten muss man pro Mandanten die Sage Center App registrieren.
-
Rechte in der Zugriffsberechtigung für den Benutzer zuweisen: unter Zugriffsberechtigung muss das Recht pro Benutzer und Mandant zugewiesen werden.
Finanz
Sage Center App - QR-Rechnungspool
Ab diesem Service Pack können Sie die QR-Rechnungsbelege mit der App «Sage Center» einscannen und direkt im Sage 200 Extra Finanz verbuchen.
Sage Center App können Sie im App Store (für iOS - Apple) oder im Google Play Store (Android) herunterladen und installieren.
Registrieren Sie sich mit Ihrer Sage-ID unter Dienste (jedes Sage 200 Extra Modul). Weisen Sie die Zugriffsrechte im Sage 200 Extra Admin für den entsprechenden Benutzer und Mandant zu und schon können Sie die App «Sage Center» für das Einscannen der QR-Rechnungen nutzen.
Unter Erfassen der Kreditoren wird beim Klick auf das QR-Rechnungspool auf der Fensterseite angezeigt.
Sie können einzelne QR-Rechnungsbelege anschauen, verarbeiten oder löschen.
Mit Doppelklick auf einen QR-Rechnungsbeleg oder mit Drag and Drop auf das Sage X Factura Feld übernehmen Sie die Daten für die Verarbeitung der QR-Rechnungsbelege.
Personal
Harmonisierung Quellensteuer 2021
Ab 1. Januar 2021 gibt es noch zwei Berechnungsmodelle: Das Jahresmodell in den Kantonen Fribourg, Genf, Tessin, Waadt und Wallis und das Monatsmodell in den übrigen Kantonen. Die Berechnung der Quellensteuer wird innerhalb von Kantonen im Monats- bzw. Jahresmodell einheitlich definiert. Im Sage 200 Personal ist dies unter Register Verwaltung – Kantone hinterlegt.
Bisher konnte der Arbeitgeber die Quellensteuer mit der kantonalen Steuerbehörde des Firmensitzes abrechnen. Ab dem 1. Januar 2021 ist grundsätzlich der Wohnsitz- oder Aufenthaltskanton anspruchsberechtigt und die Quellensteuer muss zwingend über die entsprechende Steuerbehörde des jeweiligen Kantons abgerechnet werden. Wohnt der Arbeitnehmer im Ausland und hat keinen Wochenaufenthaltsort in der Schweiz, wird mit der kantonalen Behörde am Firmensitz abgerechnet.
Quellensteuerpflichtige Arbeitnehmende mit mehreren Arbeitsverhältnissen müssen ab dem 1. Januar 2021 ihren Gesamtbeschäftigungsgrad offenlegen. Das satzbestimmende Einkommen ermittelt der Arbeitgeber schliesslich wie folgt:
-
Kennt er den Gesamtbeschäftigungsgrad des Arbeitnehmers (inkl. Ersatzeinkünfte), berechnet er den satzbestimmenden Lohn entsprechend des Beschäftigungsgrades.
-
Kennt er die Gesamteinkünfte des quellensteuerpflichtigen Arbeitnehmers, berechnet er den satzbestimmenden Lohn gemäss seines tatsächlichen Gesamtbruttoeinkommens.
-
Kennt er den effektiven Gesamtbeschäftigungsgrad des Arbeitnehmers nicht, wird auf einen Beschäftigungsgrad von 100 Prozent umgerechnet.
Im Sage 200 Personal können Sie diese Angaben im Personalstamm im Register Quellensteuer eingeben.
Damit der QST-Abzug ab 1. Januar 2021 korrekt berechnet werden kann, werden die neuen QST-Lohnarten, -Lohnbasen und die neue QST Pflichtigkeit 21 mit SP3 der Version 2020 automatisch installiert.
Auftrag
Dynamische Zusammenstellung des PDF-Dateinamens für Belege
In den Einstellungen im Register kann pro Belegtyp definiert werden, wie der PDF-Dateiname zusammengestellt werden soll:
Flexible Vergabe der E-Mailadresse und Belegtypenzuordnung pro Kunde/Beleg für den E-Postausgang
Im Kundenstamm kann man neu im Register «Belege» pro Kunde und Belegtyp definieren ob ein Beleg für die E-Postausgangsfunktion vorgesehen werden soll oder nicht. Zusätzlich kann als erste Priorität eine E-Mailadresse pro Kunde und Belegtyp hinterlegt werden, welche mit oberster Priorität ermittelt wird.
ZUGFeRD 2.0-Standard für individuelle Belegtypen
Neu können auch individuelle Belegtypen für den ZUGFeRD 2.0-Standard verwendet werden. Dazu wird bei den individuellen Belegtypen in den Einstellungen im Register «Belege» die Option «E-Rechnung» aktiviert: