100% MWST-Buchung
Ausgangslage
Der Trick ist, das Vorsteuerkonto (1170 oder 1171) ausnahmsweise direkt zu verbuchen mit Zuweisung des entsprechenden MwSt.-Codes.
Beispiel „Verbuchung Zollquittung“
Automatikkonto:
1170 oder 1171 im Soll (gemäss Steuerschlüssel-Tabelle unter „Bearbeiten-MWSTSteuerschlüssel)
Zuordnung MWST-Schlüssel:
VSM80 oder VSB80
Gegenkonto:
Z.B. 1020 im Haben
Bezugssteuer
Mit Inkrafttreten des neuen MWST-Gesetzes per 01.01.2010 gilt für DienstleistungsBezüge aus dem Ausland (B-to-B Bereich) das Empfängerortprinzip. Das bedeutet konkret, dass der Steuerpflichtige für bezogene Dienstleistungen die Mehrwertsteuer selber abrechnet.
Definition:
Steuerbare Dienstleistungen und Lieferungen, die durch Unternehmer mit Sitz im Ausland erbracht werden, müssen vom Bezüger versteuert werden. Wenn der Bezüger bereits aufgrund anderer Umsätze als Steuerpflichtiger registriert ist, muss er solche Leistungen / Lieferungen grundsätzlich in der MWST-Abrechnung für jene Abrechnungsperiode deklarieren und versteuern, in der er den Bezug getätigt hat.
Die frühere Freigrenze von 10’000 Fr. entfällt
Die geschuldete MWST kann jedoch als Vorsteuer in Abzug gebracht werden, sofern der Bezug für unternehmerische Tätigkeiten erfolgt.
Der Bezugsteuer unterliegen konkret (Art. 45 nMWSTG):
-
Dienstleistungen von Unternehmen mit Sitz im Ausland, die nicht im Register der steuerpflichtigen Personen eingetragen sind, sofern sich der Ort der Leistung nach Artikel 8 Absatz 1 im Inland befindet;
-
die Einfuhr von Datenträgern ohne Marktwert mit den darin enthaltenen Dienstleistungen und Rechten (Art. 52 Abs. 2);
-
Lieferungen im Inland durch Unternehmen mit Sitz im Ausland, die nicht im Register der steuerpflichtigen Personen eingetragen sind, sofern diese Lieferungen nicht der Einfuhrsteuer unterliegen.
-
Ein DL-Bezug bzw. die Einfuhr von Gegenständen für unternehmerische Tätigkeiten, welche der MWST unterliegen, wird mit der MWST belastet und es kann gleichzeitig ein Vorsteuer- Abzug geltend gemacht werden.
-
Ein DL-Bezug bzw. die Einfuhr von Gegenständen für nicht unternehmerische Tätigkeiten sowie für die Erbringung von nicht steuerbaren Leistungen, welche nicht optiert wurden, wird mit der MWST belastet, ein Vorsteuer-Abzug entfällt jedoch.
Praxisbeispiel:
Der Bezug aus dem Ausland erfolgt mit oder ohne Rechnung. Weil das ausländische Unternehmen in der Schweiz nicht steuerpflichtig ist, enthält der zu bezahlende Betrag auch keine MWST. Solche Leistungen müssen Sie wie folgt verbuchen:
Beispiel:
Sie lassen im Ausland bei der Firma Yoschimura Inc. eine Software für die Firma in der Schweiz entwickeln und erhalten jetzt die Rechnung.
-
Rufen Sie den Sammelbeleg auf.
-
Erfassen Sie das Rechnungsdatum und tragen Sie das Kreditorenkonto ein. Die Rechnung lautet auf den Betrag von 100 Franken. Das Aufwandkonto ist die Nr. 6570. Da die Rechnung keine MWST ausweist wird ohne Steuerschlüssel gebucht.
-
Jetzt muss diese Buchung aber noch um die Bezugsteuer ergänzt werden. Geben Sie das Konto 2200 als Haben-Konto mit dem Betrag 8.00 (8 % auf CHF 100.-) und dem Steuerschlüssel «VDL80»
Damit haben Sie eine reine Steuerbuchung vorgenommen, d.h. Sie haben ein Steuerkonto bebucht und dabei einen Steuerschlüssel aktiviert, der dieses Konto als Automatikkonto verwendet.
Zuletzt erfassen Sie noch das Vorsteuerguthaben mit demselben Betrag auf das Konto 1171 und dem Steuerschlüssel «VSB80». Bestätigen Sie die Buchung und speichern Sie den Beleg.
Wir empfehlen diese Buchungen immer zu machen, obwohl in vielen Fällen würde das nicht Erfassen dieser Bezugsteuer keine steuerlichen Konsequenzen haben. Dies aber nur solange, wie Sie keinen ausgenommenen Umsatz haben und deshalb die Vorsteuer kürzen müssen.
Bezugssteuer bei Saldobesteuerung
Mit der Einführung des neuen MWSTG per 1. Januar 2010 wurde der Dienstleistungsbezug von Unternehmen mit Sitz im Ausland zur Bezugsteuer ausgeweitet. Bei der effektiven Abrechnungsmethode ist die Bezugssteuer ein sogenanntes ''Nullsummenspiel''.
Ein entsprechender Vorsteuerabzug ist bei der Saldosteuersatzmethode ausgeschlossen, weil die steuerpflichtige Person explizit auf das Vorsteuerabzugsrecht verzichtet bzw. alle Vorsteuern in der Höhe des Saldosteuersatzes bereits berücksichtigt werden.
In Infoniqa ONE Start gehen Sie bitte zur Buchung der Bezugssteuer nach Saldobesteuerung wie folgt vor:
-
Unter Stammdaten – Allgemein – MwSt.-Kategorien, einen neuen MwSt.-Code erstellen
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In den Stammdaten - Konten - Konten, ein neues Konto erstellen
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Buchung des Dienstleistungsbezuges aus dem Ausland
-
Buchung der Bezugssteuer
-
Nun wird die Bezugssteuer korrekt in der MwSt.-Abrechnung ausgewiesen
Bezugssteuer verbuchen aus den Nebenbüchern
Einrichten der MWST Codes
Unter dem Menüpunkt Stammdaten – Allgemein - die MwSt-Kategorien öffnen:
Mit Klick auf Neu haben Sie die Möglichkeit, neue MwSt-Codes zu erfassen:
Das folgende Fenster öffnet sich:
Um die Bezugssteuer aus den Nebenbücher zu verbuchen, sind die folgenden beiden Schlüssel notwendig:
Umsatzsteuer:
Vorsteuer:
Mit Klick auf OK können Sie die MwSt-Codes speichern:
MwSt-Codes ins Abrechnungsformular einfügen
Unter dem Menüpunkt Buchhaltung wählen Sie die MwSt-Abrechnung:
Mit Klick auf Konfiguration können die neu erstellten MwSt-Codes UVDL8 und VVDL8 ins MwSt-Formular einfügen:
Der Code UVDL8 muss in die Spalte 381 eingefügt werden und der Code VVDL8 in die Spalte 405.
Buchen mit den MwSt.-Codes
Unter dem Menüpunkt Lieferanten - Lieferantenbelege wählen Sie „Neuer Offener Posten…“
Die Buchung muss folgendermassen getätigt werden:
Die erste Buchungszeile enthält den Rechnungsbetrag und das Gegenkonto. Die zweite Buchungszeile enthält wiederum den Rechnungsbetrag, dieses Mal aber mit Vorzeichen
„Minus“, das Gegenkonto und zusätzlich den MwSt-Code UVDL8.
Die dritte Buchungszeile wird ohne Vorzeichen gebucht und enthält den MwSt-Code VVDL8.
Wenn Sie die Rechnung vollständig erfasst haben, klicken Sie auf OK, damit wird die Buchung gespeichert.
MwSt.-Abrechnung
Auf der MwSt.-Verprobung erscheint die Buchung folgendermassen:
Startet man die Abrechnung, wird die Bezugssteuer bei der Ziffer 381 aufgeführt und unter der Ziffer 405 wieder ausgeglichen.
Eigenverbrauch sowie Gemischte Verwendung
Ausgangslage
Geschäftsinhaberinnen und –Inhaber (Einzelfirma) und deren Familien decken sich mitunter auch mit (für sie günstigeren) Produkten und Dienstleistungen aus dem eigenen Betrieb ein. Als „Endkonsumenten“ ihrer eigenen Kleider, Computer, sowie Nutzung Firmenwagen etc. dürfen sie allerdings die Vorsteuer auf diesen Teil ihrer Auslagen nicht abziehen.
Lösungsansatz mit Buchungsbeispielen
Empfehlung / Erfassen eines neuen Kontos
Benutzt werden die Steuerschlüssel EIV25, EIV80, VNEN0 und GEMV
Wir empfehlen Ihnen für die Vorsteuerkürzungen, welche auf dem Abrechnungsformular im Feld 415 und 420 abgefüllt werden, ein separates MWST-Gegenkonto zu erfassen (1172, Vorsteuer gemischte Verwendung, analog bestehendem Konto 1170). Dies führt in der Bilanz zu mehr Transparenz. Entsprechend wäre dann dieses neue MWST-Gegenkonto bei den Schlüsseln EIV25, EIV80, VNEN0 sowie bei GEMV zu hinterlegen.
Praxisbeispiel Eigenverbrauch (Privatanteil Fahrzeug) bei Einzelunternehmung
Ausgangslage:
Das Restaurant Engel in Root (Einzelfirma, MwSt.-pflichtig, effektive Abrechnungsmethode) hat für die gelegentliche private Benützung des Geschäftsfahrzeuges im Jahr 2017 noch den Eigenverbrauch abzurechnen. Das Geschäftsfahrzeug wurde am 07.01.2016 für Fr. 43'200.00 (inkl. 8% MWST) von der MWST-pflichtigen Autogarage AG gekauft.
Frage:
Wie ist der Eigenverbrauch mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung abzurechnen?
Lösungsansatz:
Der Eigenverbrauch von Fr. 3'840.00 (0.8% pro Monat vom Kaufpreis exkl. MwSt Fr. 40'000.00 x12) ist in der Quartalabrechnung unter Ziff. 415 zu deklarieren. Somit wird eine Umsatzsteuer von Fr. 307.20 (8% von (100%) Fr. 3'840.00) mit der ESTV abgerechnet (zum Steuersatz im Jahr der Deklaration).
Für die Aufwandsminderung empfehlen wir, das Konto 6270 Privatanteil Fahrzeugaufwand zu erstellen:
Die Eigenverbrauchssteuer ist auf das Konto 1172 „Vorsteuer gemischte Verwendung» zu buchen.
Anzeige auf der MWST-Abrechnung
Die Vorsteuerkorrektur von CHF 307.20 wird nun auf der Ziffer 415 angezeigt und abgezogen.
Praxisbeispiel Eigenverbrauch (Privatanteil Fahrzeug) bei einer AG oder GmbH
Ausgangslage:
Die Firma IT Solutions AG in Root (Aktiengesellschaft, MwSt.-pflichtig, effektive Abrechnungsmethode) stellt ihrem Aussendienst-Mitarbeiter ein Geschäftsauto zur Verfügung. Das Geschäftsauto darf auch für private Zwecke benutzt werden und wurde am 07.01.2016 für Fr. 43'200.00 (inkl. 8% MWST) von der MWST-pflichtigen Autogarage AG gekauft.
Frage:
Wie ist der Eigenverbrauch mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung abzurechnen?
Lösungsansatz:
Der Eigenverbrauch von Fr. 3'840.00 (0.8% pro Monat vom Kaufpreis exkl. MwSt Fr. 40'000.00 x12) ist in der Quartalabrechnung unter Ziff. 415 zu deklarieren. Somit wird eine Umsatzsteuer von Fr. 307.20 (8% von (100%) Fr. 3'840.00) mit der ESTV abgerechnet (zum Steuersatz im Jahr der Deklaration).
Für die Aufwandsminderung empfehlen wir, das Konto 6270 Privatanteil Fahrzeugaufwand zu erstellen:
Die Eigenverbrauchssteuer ist auf das Konto 1172 „Vorsteuer gemischte Verwendung» zu buchen.
Praxisbeispiel Eigenverbrauch
Ausgangslage:
Bei der Einzelfirma Max Muster, Schreinerei und Möbelhandel, Zug (MwSt-pflichtig, effektive Abrechnungsmethode), sind folgende Geschäftsfälle im Jahr 2017 zu beurteilen:
-
Der Einzelfirmeninhaber Max Muster entnimmt einen Esstisch (Handelsprodukt).
Verkaufspreis: Fr. 1'200.00
Einstandspreis: Fr. 800.00
Lösungsansatz:
Eigenverbrauchssteuer (Art. 31 MWStG)
8% von (100%) Fr. 800.00 = Fr. 64.00
-
Der Mitarbeitende Hans Meier erhält zum 10jährigen Arbeitsjubiläum einen Schrank (Handelsprodukt) geschenkt.
Verkaufspreis: Fr. 600.00
Einstandspreis: Fr. 400.00
Lösungsansatz:
Keine Eigenverbrauchssteuer geschuldet, weil unentgeltliche Abgabe eines Geschenkes bis Fr. 500.00 pro Person und Jahr entspricht einem unternehmerischen Grund.
Praxisbeispiel Gemischte Verwendung
Kaufen Sie Gegenstände oder Dienstleistungen sowohl für Leistungen, die zum Vorsteuerabzug berechtigen, als auch für Leistungen, die vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen sind, so müssen Sie den Vorsteuerabzug nach dem Verhältnis der Verwendung korrigieren, sprich kürzen.
Die Kürzung kann sofort erfolgen oder falls die Vorleistung zu einem überwiegenden Teil im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit für Leistungen, die zum Vorsteuerabzug berechtigen, verwendet wird, am Ende der Steuerperiode.
Für die Berechnung verweisen wir auf die Dokumentation der eidg. Steuerverwaltung. Ist der Betrag aber ermittelt, so können Sie die Buchung wie folgt erfassen.
Auf der MWST-Abrechnung erscheint diese Kürzung auf der Ziffer 415:
Einlageentsteuerung Allgemein
Gebrauchtwarenhandel – Fiktiver Vorsteuerabzug
Auf allen gebrauchten und individualisierbaren Gegenständen, welche für den Verkauf, die Vermietung oder das Verleasen im Inland verwendet werden, kann auf dem Ankaufspreis ein fiktiver Vorsteuerabzug vorgenommen werden. Der Ankaufspreis versteht sich inkl. MWST.
Diese Regelung betrifft hauptsächlich Garagenbetriebe mit Occasionshandel, Händler von gebrauchten Gegenständen sowie Antiquitätenhändler.
Praxisbeispiel Occasionshandel
Ein Autohändler kauft am 30.10.2017 bei einer Privatperson ein Fahrzeug für CHF 9'720 und verkauft dieses am 15.11.2017 für CHF 10'800 inkl. MWST.
Die MWST-Abrechnung lautet wie folgt:
|
MWST |
Kauf |
Verkauf |
---|---|---|---|
Rechnungsbetrag Kauf |
|
CHF 9’720 |
|
Vorsteuer fiktiv |
CHF 720 |
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|
Rechnungsbetrag Verkauf |
|
|
CHF 10’800 |
Umsatzsteuer |
CHF 800 |
|
|
Abzuliefernde MWST |
CHF 80 |
|
|
Verbuchung des Occasionskaufs
Auf dem MWST-Formular wird die Einlageentsteuerung auf der Zeile 410 wie folgt aufgeführt:
Einlageentsteuerung (spätere Entstehung des Anspruchs auf Vorsteuerabzug)
Die Einlageentsteuerung findet Anwendung, wenn die Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs im Zeitpunkt des Empfang der Lieferung, der Dienstleistung oder bei der Einfuhr nicht gegeben waren, jedoch später eintreten (Art. 42 Abs. 1 MWSTG)
Wurde der Gegenstand in der Zwischenzeit in Gebrauch genommen, so vermindert sich die abziehbare Vorsteuer für jedes in dieser Zeitspanne abgelaufene Jahr bei beweglichen Gegenständen um einen Fünftel, bei unbeweglichen Gegenständen um einen Zwanzigstel.
-
1/5 oder 20% bei beweglichen Gegenständen (Möbel, Maschinen etc.)
-
1/20 oder 5% bei unbeweglichen Gegenständen (Immobilien)
Bei teilweise genutzten Dienstleistungen berechnet sich die abziehbare Vorsteuer vom Wert des noch nicht genutzten Teils (Art.42 Abs.3 MWSTG).
Aus welchen Gründen bei Empfang der Leistung bzw. bei der Einfuhr der Vorsteuerabzug nicht vorgenommen werden konnte, ist an sich ohne Belang (z.B. wegen fehlender Steuerpflicht oder wegen der Verwendung für einen von der Steuer ausgenommenen Zweck).
Ebenso wenig spielt es eine Rolle, aus welchem Grund der Anspruch auf Vorsteuerabzug nachträglich entstanden ist.
Praxisbeispiel beweglicher Gegenstand
Eine nicht abrechnungspflichtige Schreinerei hat neue Möbel für den Betrieb erworben. Der Kauf hat im Jahre 2015 stattgefunden.
Der Anschaffungspreis war CHF 10'800. Somit beläuft sich die nicht rückforderbare Summe auf CHF 800. Neu wird die Schreinerei am 01.01.2017 steuerpflichtig. Somit kann die Schreinerei mit der ersten MWST-Abrechnung anteilmässige Steuer auf Grund einer Einlageentsteuerung geltend machen.
Die Berechnung lautet wie folgt:
Zwei abgelaufene Jahre (2015 und 2016), somit verbleiben für die Rückforderung 3/5 von CHF 800 à Total CHF 480
Verbuchung im Rechnungswesen
Auf dem MWST-Formular wird die Einlageentsteuerung auf der Zeile 410 wie folgt aufgeführt:
Saldobesteuerung einrichten
Ausgangslage
Wenn Sie ein neues Dossier mit der MWST-Methode „Saldobesteuerung“ angelegt haben, müssen Sie noch die entsprechenden MWST-Sätze einrichten, damit diese korrekt auf der MWSTAbrechnung ausgewiesen werden.
Anpassungen Steuerschlüssel
Um den von der Eidgenössischen Steuerverwaltung genehmigten Saldosteuersatz zu erfassen, gehen Sie bitte wie folgt vor:
-
Öffnen Sie Menü Stammdaten – Allgemein – MWST-Kategorien
-
Doppelklicken Sie auf den Schlüssel «USt80»
Hier geben Sie bitte im Feld «Saldosteuersatz» den von der ESTV genehmigte Saldosteuersatz ein, in diesem Beispiel 5.2% und bestätigen Sie mit OK:
Standardmässig sind dies die folgenden Steuerschlüssel:
-
RAB80 (Entgeldsminderungen 8.0%)
-
ENT80 (Entgelte aus nicht steuerbaren Leistungen 8.0%)
Haben Sie von der ESTV einen zweiten Steuersatz genehmigt erhalten, können Sie diesen ebenfalls erfassen. Dazu benutzen Sie bitte die Steuerschlüssel für 2.5 %, also USt25, RAB25 und ENT25. Bei der Einrichtung können Sie analog zur Erfassung des ersten Steuersatzes vorgehen.
Vorsteuerkürzung bei Subventionen
Ausgangslage
Im Rahmen des neuen Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer ergeben sich für Unternehmen je nach Situation, Tätigkeit und Umfeld weitere Optimierungsmöglichkeiten. Diese sollten gegebenenfalls mit dem zuständigen Treuhänder besprochen werden.
Anpassungen Steuerschlüssel
Neu wird für Subventionen, Kurtaxen usw. folgender Steuerschlüssel benutzt:
420 Vorsteuerkürzungen: Nicht-Entgelte wie Subventionen, Kurtaxen, usw. Code VNEN0 erfassen analog GEMV
Die Eingaben wie folgt ausfüllen:
Schlüssel: |
VNEN |
Prozent: |
0% |
Eingabeart: |
Brutto |
Automatikkonto: |
1170 |
Buchungstext: |
$4 |
Empfehlung / Erfassen eines zusätzlichen Kontos
Wir empfehlen Ihnen für die Vorsteuerkürzungen, welche auf dem Abrechnungsformular im Feld 415 und 420 abgefüllt werden, ein separates MWST-Gegenkonto zu erfassen (1172, analog bestehenden Konto 1170). Dies führt in der Bilanz zu mehr Transparenz.
Entsprechend wäre dann dieses neue MWST-Gegenkonto bei den Schlüsseln EIV25, EIV80, VNEN0 sowie bei GEMV zu hinterlegen.
Buchungsbeispiel Subventionen
Wir empfehlen für die Vorsteuerkürzung eine separate Buchung zu generieren. Damit die Vorsteuerküzung korrekt auf dem Formular erscheint, muss zwingend im Haben das Automatikkonto 1172 stehen mit dem Verweis auf den Steuerschlüssel VNEN0.
Die Vorsteuerkürzung von Fr. 100.00 wird somit korrekt auf dem Formular abgerechnet.
Allgemeines zur Umsatzabstimmung
Im Rahmen des Jahresabschlusses verlangt die Mehrwertsteuer-Verordnung (Art. 128 MWSTV) die Erstellung folgender Unterlagen:
-
Zusammenfassung der MWST-Abrechnungen für die Steuerperiode
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Umsatzabstimmung (Art. 128 Abs. 2 MWSTV)
-
Vorsteuerabstimmung (Art. 128 Abs 3. MWSTV)
-
Aufstellung über die Berechnung vorgenommener Vorsteuerkorrekturen und -kürzungen
Die Umsatzabstimmung muss folgende Punkte berücksichtigen:
-
Der in der Erfolgsrechnung ausgewiesene Betriebsumsatz
-
Die Erträge, welche aus Aufwandsminderung verbucht wurden
-
Die konzerninternen Verrechnungen, die nicht im Betriebsumsatz enthalten sind
-
Die Verkäufe von Betriebsmitteln
-
Die Vorauszahlungen
-
Die übrigen Zahlungseingänge, welche nicht im ausgewiesenen Betriebsumsatz enthalten sind
-
Die geldwerten Leistungen
-
Die Erlösminderungen
-
Die Debitorenverluste
-
Die Abschlussbuchungen, welche nicht umsatzrelevant sind
Eine automatisierte Ausgabe aus Infoniqa ONE Start ist nicht möglich und wäre auch nicht sinnvoll. Die Abstimmung soll die im ERP-System getätigten Buchungen kontrollieren.
Wir empfehlen somit ein Excelfile zu erstellen, welches bereits die folgenden Felder enthält:
Umsatz gemäss Erfolgsrechnung
+ / - Veränderung Delkredere
- Aussortierung nicht MWST-relevanter Konti
+ Aufwandkonti welche MWST-relevante Umsätze enthalten (z.B. Vorteile zu Gunsten Personal)
+ Bilanzkonti mit MWST-relevanten Buchungen (z.B. Desinvestitionen mit Gewinn)
Weitere Punkte sind unternehmensspezifisch zu prüfen.
Um im Infoniqa ONE Start möglichst einfach an die relevanten Daten zu kommen empfehlen wir Ihnen, zusätzlich zur Erfolgsrechnung für die Umsätze, die Auswertung «MwSt-Verprobung» zu verwenden.
Einrichtung
Home – Meine Auswertungen – Meine Auswertungen personalisieren
Das Menü «MwSt-Buchungen» öffnen und den Punkt «MwSt-Verprobung» mittels Drag&Drop in den Bereich «Meine Buchungen» ziehen
Nun den Punkt «MwSt-Verprobung» auswählen und unten links auf «Parameter» klicken:
Beim sich öffnenden Dialog die folgende Einstellung vornehmen:
Anschliessend können Sie die Personalisierung über den Parameter-Button beenden:
Ausgabe der relevanten Daten
Sie können die Auswertung öffnen und im Bereich Datum «von» «bis» das Jahr auswählen für welches Sie die Umsatzabstimmung vornehmen möchten. Anschliessend mit OK bestätigen:
Beim nächsten Dialog wählen Sie Konto und OK:
Sie erhalten nun eine Auswertung sortiert nach Konten und gruppiert nach Steuercode:
Fallen Ihnen nun bei einem Konto Unstimmigkeiten auf kann die Verprobung detailliert ausgegeben werden:
Korrektur mit Hinweis auf Jahresabstimmung
Die einzelne Buchung können Sie anschliessend über Buchhaltung - Buchungen kontrollieren und entweder als zusätzliche Zeile in der Umsatzabstimmung hinzufügen oder falls diese Buchung tatsächlich nicht korrekt abgerechnet wurde, diese stornieren und mit der Jahresabstimmung (Berichtigungsabrechnung nach Art. 72 MWSTG) abrechnen.
Vereinbarte Methode 100% aus dem Nebenbuch buchen
Anleitung für die einmalige Konfiguration
-
Stammdaten - Allgemein - MwSt.-Kategorien
-
Klick auf Neu
-
Steuerschlüssel gemäss folgender Vorgaben erfassen und mit OK bestätigen:
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Buchhaltung - MWST-Abrechnung wählen:
-
Konfiguration anwählen:
-
Bei der Ziffer 400 im Feld MwSt. Code 4 den VSM10 Schlüssel einfügen und mit Schliessen bestätigen:
Anleitung für die Buchung der Rechnung mit 100 Prozent MWST-Anteil:
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Lieferanten - Lieferantenbelege verwalten
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Neu - Offener Posten - Rechnung (Haben) anwählen
-
Den Lieferanten anwählen, in unserem Beispiel ist dies ein Transporteuer welcher die Einfuhr der Ware für uns durchgeführt hat und bei Zeilen Hinzufügen auswählen
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Als Gegenkonto 1170, als MwSt-Code VSM10 und den Rechnungsbetrag bzw. den MWST-Betrag eintragen, danach die Rechnung speichern
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Buchhaltung - MWST-Abrechnung und Selektion aufbereiten auswählen. Die MWST erscheint nun korrekt in der Ziffer 400. ACHTUNG: Der Bruttobetrag wird doppelt ausgewiesen, dies hat aber keinen Einfluss auf die MWST-Abrechnung. Dort wird der Betrag korrekt ausgewiesen: